Aktenzeichen: 36s IN 5345/24
Mit Beschluss vom 28. April 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht den Antrag des Landes Berlin, vertreten durch das Finanzamt für Körperschaften IV, auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Selina Operations Germany GmbH mangels Masse abgelehnt. Die Entscheidung nach § 26 Abs. 1 InsO bestätigt: Selbst ein staatlicher Gläubiger mit Steuerforderungen kann kein Verfahren erzwingen, wenn die Schuldnerin über keinerlei verwertbares Vermögen verfügt.
Die Selina Operations Germany GmbH, mit Sitz in der Alte Schönhauser Straße 2, 10119 Berlin, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 195043 geführt und wird von Geschäftsführer Daniel Rudasevski vertreten. Das Unternehmen war tätig im Bereich Gastgewerbe, Veranstaltungsservice sowie Immobilienentwicklung – ein Geschäftsmodell, das angesichts von Pandemie-Nachwirkungen, Inflation und gestiegener Finanzierungskosten offenbar nicht mehr tragfähig war.
Ein leeres Verfahren – Symbol eines insolvenzrechtlichen Dilemmas
Besonders brisant: Der Antrag wurde nicht von der Schuldnerin selbst gestellt, sondern vom Finanzamt, das hier als Gläubiger auftrat – ein deutliches Zeichen dafür, dass öffentlich-rechtliche Forderungen wie Steuern nicht mehr bedient wurden. Die gerichtliche Abweisung unterstreicht die Schwere der wirtschaftlichen Lage der GmbH: Selbst für die Verfahrenskosten ist keine Deckung vorhanden.
Rechtsmittel noch möglich
Gegen die Entscheidung kann der Antragsteller innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einlegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist entweder die Verkündung, Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung im Insolvenzportal des Bundes. Auch in diesem Fall gelten die üblichen Vorgaben zur Einreichung – schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch unter Beachtung der gesetzlichen Formvorschriften.
Ein weiterer Baustein im Bild einer strukturellen Krise
Mit diesem Fall reiht sich die Selina Operations Germany GmbH in die wachsende Liste insolvenzunfähiger Unternehmen ein, deren wirtschaftliche Existenz bereits vollständig zerronnen ist, bevor überhaupt ein Gericht tätig werden kann. Die Entwicklung betrifft zunehmend Firmen aus strukturschwachen oder besonders krisenanfälligen Branchen – hier aus dem Bereich Gastgewerbe und Immobilienentwicklung.