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Finanzamt scheitert erneut – Insolvenzverfahren gegen fructuosus GmbH wegen Vermögenslosigkeit abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36f IN 7651/24

Mit Beschluss vom 28. April 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht den Antrag des Landes Berlin, vertreten durch das Finanzamt für Körperschaften II, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der fructuosus GmbH mangels Masse abgelehnt. Damit reiht sich ein weiterer Fall in die wachsende Liste insolvenzunfähiger Unternehmen ein, bei denen ein Verfahren an der wirtschaftlichen Substanzlosigkeit scheitert.

Die fructuosus GmbH, ehemals ansässig in der Otto-Suhr-Allee 106 B, 10585 Berlin, war im Handelsregister unter HRB 205934 geführt und wurde vertreten durch die Geschäftsführer Lukasz Sebastian Rufert und Rolf Sommerlatte. Über die konkrete geschäftliche Tätigkeit der Gesellschaft gibt der Beschluss keine Auskunft, der Name lässt jedoch auf ein unternehmerisches Konzept im Bereich Beratung, Vertrieb oder Dienstleistung schließen – eines, das nun offenkundig gescheitert ist.

Ein weiterer Fall wirtschaftlicher Leere

Der Antrag der Berliner Finanzverwaltung belegt, dass öffentliche Abgabenforderungen offenbar offenstanden – ein häufiger Auslöser von Gläubigerinsolvenzanträgen. Doch wie so oft in vergleichbaren Fällen: Es ist kein verwertbares Vermögen mehr vorhanden, das eine Durchführung des Verfahrens rechtfertigen oder ermöglichen würde. Damit greift erneut § 26 InsO, der die Abweisung mangels Masse zwingend vorsieht.

Rechtsmittel weiterhin möglich

Die Entscheidung kann mittels sofortiger Beschwerde innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, angefochten werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen, auch elektronisch über das EGVP möglich – allerdings nicht per einfacher E-Mail.

Fazit: Insolvenzrecht am wirtschaftlichen Abgrund

Mit der fructuosus GmbH fällt ein weiteres Unternehmen in die Kategorie „masselos und abgewickelt“, ein Schicksal, das im Jahr 2025 inzwischen fast schon strukturellen Charakter angenommen hat. Die Konsequenzen treffen nicht nur Gläubiger, sondern auch das Rechtssystem selbst: Wo keine Masse ist, bleiben Aufarbeitung, Kontrolle und Verwertung aus – die Insolvenzordnung endet, bevor sie beginnt.

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  1. die Gesellschaft war eine Gründung von Stefan Schepers, Monschau zur Abschöpfung von Gewinnen aus Immobiliengeschäften unter Zurücklassung einer leeren Hülle und Schadenersatzforderungen die ins Leere laufen. Eine ähnliche Nachfolgerin ist wohl die de-liquido gmbh. Die endgültigen Gewinne landen wohl über die bonafide Verwaltungs gmbH in Lichtenstein bei der fidebona foundation

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