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Keine Mittel, kein Verfahren – DE-Trust AG insolvenzunfähig

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 70c IN 210/24

Das Amtsgericht Köln hat mit Beschluss vom 29. April 2025 den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der DE-Trust Aktiengesellschaft, Koblenzer Straße 65, 53173 Bonn, mangels Masse abgewiesen. Damit ist auch dieses Kapitalunternehmen – eingetragen unter HRB 92279 beim Amtsgericht Köln und vertreten durch Vorstand Jan-Michael Schenk – nicht mehr in der Lage, selbst die Kosten für ein Insolvenzverfahren aufzubringen.

Der Gläubigerantrag, datiert auf den 06.09.2024 und eingegangen am 10.09.2024, zielte auf die förmliche Feststellung der Zahlungsunfähigkeit der DE-Trust AG ab. Doch das Verfahren wurde bereits im Ansatz gestoppt – ein klares Signal dafür, dass keine wirtschaftlich verwertbare Substanz mehr vorhanden ist. Somit greift § 26 Abs. 1 InsO, der die Abweisung eines Insolvenzantrags bei fehlender Verfahrenskostendeckung vorsieht.

Ein leiser Untergang – ohne Abwicklung, ohne Kontrolle

Die Entscheidung des Gerichts verhindert nicht nur eine geordnete Insolvenz, sondern auch jede Möglichkeit für Gläubiger, über das Verfahren an verwertbare Vermögenswerte zu gelangen. Auch eine insolvenzrechtliche Überprüfung der Geschäftsführung oder eventuelle Ansprüche wegen Insolvenzverschleppung bleiben unberührt. Die gesellschaftsrechtliche Hülle der AG besteht somit zwar formal weiter, wirtschaftlich ist sie aber faktisch bedeutungslos.

Verfahrenstechnischer Hinweis

Obwohl im veröffentlichten Beschluss keine Rechtsmittelbelehrung enthalten ist, kann grundsätzlich auch hier eine sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden – vorausgesetzt, der Antragsteller ist durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung.

Ein weiteres Glied in der Kette masseloser Insolvenzen

Mit der Abweisung des Verfahrens gegen die DE-Trust AG wird ein weiteres Mal sichtbar, dass viele kleinere und mittlere Kapitalgesellschaften in Deutschland nicht mehr über ausreichende Liquidität verfügen, um überhaupt die Eingangsschwelle eines Insolvenzverfahrens zu erreichen. Gerade bei Aktiengesellschaften, die allein durch ihre Rechtsform eine gewisse wirtschaftliche Substanz suggerieren, ist diese Entwicklung besonders bemerkenswert.

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