Aktenzeichen: 61 IN 4/25
Mit Beschluss vom 29. April 2025 hat das Amtsgericht Saarbrücken – Außenstelle Sulzbach den Antrag der CHHS-Consulting UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt. Die Schuldnerin mit Sitz in der Friedrichsthaler Straße 3, 66280 Sulzbach, vertreten durch ihre Liquidatorin Heike Scheer aus Dillingen, konnte die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Insolvenzverfahrens gemäß § 26 InsO nicht erfüllen.
Der Eigenantrag vom 08. Februar 2025, eingegangen beim Gericht am 12. Februar 2025, war der letzte Versuch der Gesellschaft, ihr wirtschaftliches Scheitern in geregelte Bahnen zu lenken. Doch wie bei einer wachsenden Zahl kleiner haftungsbeschränkter Gesellschaften zeigte sich auch hier: Es ist kein verwertbares Vermögen mehr vorhanden, um überhaupt die Kosten eines Insolvenzverfahrens abzudecken.
Leiser Abschied ohne Abwicklung
Mit der Abweisung des Antrags scheidet die Gesellschaft praktisch aus dem Wirtschaftsleben aus – ohne offizielle Liquidation, ohne Insolvenzverwalter, ohne geordnete Prüfung von Gläubigerforderungen oder Geschäftsführerhandeln. Die CHHS-Consulting UG wird als juristische Hülle bestehen bleiben, doch operative oder wirtschaftliche Bedeutung besitzt sie nicht mehr.
Rechtsmittel noch möglich
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gemäß § 34 Abs. 1 InsO zulässig. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, sofern sie die Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs erfüllt, etwa durch qualifizierte elektronische Signatur oder Nutzung des EGVP.
Beschwerdeberechtigt ist jede betroffene Partei, insbesondere die Schuldnerin selbst, sofern sie sich durch die Entscheidung in ihren Rechten beeinträchtigt sieht. Eine Begründung der Beschwerde ist nicht zwingend, jedoch dringend empfohlen.
Fazit: Ein weiterer Mosaikstein im Bild struktureller Insolvenzunfähigkeit
Mit dem Fall der CHHS-Consulting UG zeigt sich einmal mehr ein bedrückendes Muster: Immer mehr Kleinstgesellschaften – oft in der Unternehmensberatung, Verwaltung oder Dienstleistungsbranche tätig – geraten in finanzielle Schieflage und verschwinden ohne geordnetes Insolvenzverfahren. Die Welle masseloser Insolvenzanträge im Jahr 2025 wirft grundlegende Fragen zur Struktur, Kapitalisierung und Regulierung solcher Unternehmensformen auf.