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Richterin aus Wisconsin wegen Behinderung von Einwanderungsbehörden verhaftet

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die US-Bundespolizei FBI hat am Freitag die Richterin Hannah Dugan aus Milwaukee County festgenommen und in einem Bundesgericht wegen Behinderung und Verheimlichung eines illegalen Einwanderers angeklagt. Der Vorwurf: Dugan soll einem Migranten aus Mexiko, Eduardo Flores-Ruiz, geholfen haben, während einer Gerichtsanhörung der Verhaftung durch Einwanderungsbeamte zu entkommen.

Laut Anklageschrift habe Dugan, nachdem sie von der Anwesenheit der Agenten erfahren hatte, wütend reagiert, die Beamten konfrontiert und sie aufgefordert, das Gebäude zu verlassen. Anschließend habe sie Flores-Ruiz und dessen Anwalt angewiesen, das Gerichtsgebäude durch einen nicht öffentlichen Bereich zu verlassen. Flores-Ruiz floh daraufhin, konnte jedoch wenig später außerhalb des Gebäudes festgenommen werden.

Die Festnahme Dugans wird als Teil einer verschärften Linie der Trump-Administration gegenüber Richtern gesehen, die sich aus ihrer Sicht nicht ausreichend an der Durchsetzung von Einwanderungsgesetzen beteiligen. Generalstaatsanwältin Pam Bondi verteidigte die Maßnahme und erklärte, Richter seien nicht „über dem Gesetz“. Auch Trumps Grenzbeauftragter Tom Homan betonte, dass jeder, der Abschiebungen behindere, strafrechtlich verfolgt werde.

Kritik kam von demokratischer Seite: Wisconsins Gouverneur Tony Evers warnte, die Regierung untergrabe mit solchen Aktionen das Justizsystem und betonte die Unschuldsvermutung. Der Bürgermeister von Milwaukee, Cavalier Johnson, äußerte die Sorge, dass solche Maßnahmen Menschen davon abhalten könnten, Gerichte aufzusuchen. Auch die Abgeordnete Gwen Moore nannte Dugans Verhaftung „schockierend“ und sprach von einem „Muster von Übergriffen“ durch die Trump-Administration und die Einwanderungsbehörde ICE.

Während Flores-Ruiz weiterhin in Haft ist und noch kein Schuldbekenntnis abgegeben hat, bleibt abzuwarten, wie der Fall der Richterin vor Gericht weiter verläuft. Dugans Verteidigung betonte, die Verhaftung sei nicht im Sinne der öffentlichen Sicherheit erfolg

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