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T.E.A.M. Immobilien GmbH: Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 21 IN 289/24

Tübingen, 2. April 2025 – Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der T.E.A.M. Immobilien GmbH, mit Sitz in der Bachstraße 5, 72127 Kusterdingen, hat das Amtsgericht Tübingen – Insolvenzgericht den Antrag der Schuldnerin mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 779813, wurde durch ihren Geschäftsführer Arbnor Dervisholli vertreten. Wie das Gericht mitteilte, reicht das vorhandene Vermögen der GmbH nicht aus, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken – eine zwingende Voraussetzung nach § 26 Abs. 1 InsO.

Die Folge dieser Entscheidung ist gravierend:

  • Es wird kein Insolvenzverfahren eröffnet,
  • es erfolgt keine Bestellung eines Insolvenzverwalters,
  • und Gläubiger können keine Forderungen im Rahmen eines geordneten Verfahrens anmelden.

In der Regel führt eine solche Abweisung zeitnah zur Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister, sofern keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden. Für Gläubiger bedeutet dies oft den vollständigen Forderungsausfall, da ohne Verfahren keine Verwertung von Vermögenswerten zur Gläubigerbefriedigung erfolgt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist dafür beträgt zwei Wochen und beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

Zuständig ist:

Amtsgericht Tübingen – Insolvenzgericht
Doblerstraße 14
72074 Tübingen

Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen und muss unterzeichnet sein. Sie kann auch elektronisch über ein sicheres Übermittlungsverfahren eingereicht werden – eine einfache E-Mail ist nicht zulässig. Nähere Informationen hierzu finden sich unter: www.ejustice-bw.de.

Fazit:
Die Entscheidung des Amtsgerichts bedeutet das endgültige Aus der T.E.A.M. Immobilien GmbH im rechtlichen Sinne. Für die Gläubiger bleibt lediglich die Möglichkeit, Forderungen außergerichtlich oder im Einzelfall zivilrechtlich geltend zu machen – meist jedoch mit geringen Erfolgsaussichten. Ein weiterer Fall, in dem ein wirtschaftlich gescheitertes Unternehmen den Weg ohne Insolvenzverfahren geht.

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