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Consensius Gesellschaft für Consulting mbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3603 IN 2517/25

Berlin, 22. April 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht hat im Verfahren über den Eigenantrag der Consensius Gesellschaft für Consulting mbH, Berliner Straße 73, 10713 Berlin, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die im Handelsregister unter HRB 147313 eingetragene Gesellschaft wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Hartmut Teicke.

Der Beschluss wurde am 22. April 2025 um 09:00 Uhr gefasst und zielt darauf ab, eine weitere Schädigung der Vermögenslage bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu verhindern.

Vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde erneut Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin, bestellt – derselbe Verwalter, der zeitgleich auch im Verfahren gegen die Anno 1902 Grundbesitz GmbH (Az.: 3603 IN 2518/25), vertreten durch denselben Geschäftsführer, eingesetzt wurde. Es bestehen also Parallelen zwischen den beiden Verfahren, die möglicherweise auf eine übergreifende Unternehmensstruktur hinweisen.

Kernpunkte der gerichtlichen Anordnung:

  • Zwangsvollstreckungen und Arrestmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind untersagt; bereits begonnene Verfahren werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  • Verfügungen über das schuldnerische Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Die Schuldnerin darf nicht mehr über Bankkonten und Außenstände verfügen. Die Verfügungsgewalt liegt ab sofort ausschließlich beim vorläufigen Insolvenzverwalter.
  • Der Verwalter wird ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen, Forderungen einzuziehen und Zahlungseingänge entgegenzunehmen.
  • Drittschuldner dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten (§ 23 InsO).
  • Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält weitgehende Zugriffs- und Prüfrechte, einschließlich des Rechts, die Geschäftsräume zu betreten, Unterlagen einzusehen und Auskünfte bei Behörden, Banken und Dritten einzuholen.

Darüber hinaus wurde Prof. Dr. Martini beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund besteht und ob eine Fortführung des Unternehmens Aussicht auf Erfolg hätte.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde möglich. Diese muss innerhalb von zwei Wochen beim

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingereicht werden. Auch elektronische Einreichung ist möglich, sofern die gesetzlichen Vorgaben der ERVV eingehalten werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.

Fazit:

Mit dieser Entscheidung steht auch die Consensius Gesellschaft für Consulting mbH unter insolvenzrechtlicher Aufsicht. Gemeinsam mit dem parallelen Verfahren gegen die Anno 1902 Grundbesitz GmbH entsteht der Eindruck eines größeren finanziellen Zusammenhangs unter gemeinsamer Leitung. Die nächsten Schritte des Insolvenzverwalters werden zeigen, ob eine Sanierung realistisch erscheint oder eine Abwicklung unumgänglich ist. Die betroffenen Gläubiger und Vertragspartner sind angehalten, die Anordnungen strikt zu beachten.

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