Aktenzeichen: 33 IN 57/24
Goslar, 22. April 2025 – Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der FSB Seesen UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Konrad-Zuse-Straße 4, 38723 Seesen, hat das Amtsgericht Goslar den gestellten Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft war beim Amtsgericht Braunschweig unter HRB 208933 registriert und wurde durch ihre Geschäftsführerin Susan Bierwirth vertreten.
Bereits am 4. März 2025 hatte das Gericht zur Sicherung des Schuldnervermögens eine vorläufige Insolvenzverwaltung sowie Verfügungsbeschränkungen angeordnet. Diese Maßnahmen wurden nun mit der Entscheidung vom 22. April 2025 aufgehoben, da festgestellt wurde, dass nicht genügend Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten des Verfahrens zu decken – eine gesetzliche Voraussetzung für die Insolvenzeröffnung nach § 26 Abs. 1 InsO.
Was bedeutet das?
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Es wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet.
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Kein Insolvenzverwalter wird dauerhaft bestellt.
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Gläubiger können ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Verfahrens anmelden.
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Die Gesellschaft steht damit faktisch vor dem rechtlichen Aus und wird voraussichtlich aus dem Handelsregister gelöscht, sofern keine weiteren Maßnahmen oder Rechtsmittel erfolgen.
Für Gläubiger bedeutet diese Entscheidung in der Regel einen vollständigen Forderungsausfall, da keine Masse vorhanden ist, aus der Ansprüche befriedigt werden könnten.
Datenschutzhinweis:
Weitere Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Goslar. Auf Wunsch wird diese auch postalisch zugesendet.
Fazit:
Die FSB Seesen UG reiht sich damit in die wachsende Zahl kleinster Kapitalgesellschaften ein, die nach wirtschaftlichem Scheitern ohne geordnetes Verfahren vom Markt verschwinden. Für Außenstehende bleibt dies meist unbemerkt – für Gläubiger und Geschäftspartner hingegen endet das Kapitel mit einem herben Verlust.