Geschäfts-Nr.: 9 IN 245/25
Am 23. April 2025 hat das Amtsgericht Darmstadt im Insolvenzantragsverfahren gegen die Biologisches Energie Centrum Roßdorf GmbH, Dieburger Straße 83, 64380 Roßdorf, vertreten durch Geschäftsführerin Jutta Spahn, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Maßnahme soll das noch vorhandene Vermögen des Unternehmens sichern und eine geordnete Verfahrensabwicklung ermöglichen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sascha Lühr von der Kanzlei Becker & Krüger in Babenhausen bestellt. Ab sofort liegt es in seiner Verantwortung, den Zahlungsverkehr des Unternehmens zu überwachen und finanzielle Mittel für die spätere Insolvenzmasse zu sichern. Hierfür ist er berechtigt, Bankguthaben und offene Forderungen einzuziehen sowie alle eingehenden Gelder zu verwalten. Ein Sonderkonto gemäß den Vorgaben des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18) wird eingerichtet.
Verfügungen durch die Schuldnerin sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Auch dürfen offene Forderungen nicht mehr direkt an die Schuldnerin gezahlt werden – sämtliche Drittschuldner wurden verpflichtet, nur noch an den vorläufigen Verwalter zu leisten.
Darüber hinaus wurden sämtliche Banken, Sparkassen, Kreditinstitute, das Kraftfahrt-Bundesamt und die Finanzbehörden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter umfassende Auskünfte über alle bestehenden Geschäftsbeziehungen mit der Schuldnerin zu erteilen. Auch die Fertigung von Abschriften ist im Bedarfsfall gestattet.
Mit dieser Entscheidung beginnt ein kritischer Abschnitt für das Unternehmen. Ob es zu einer tatsächlichen Verfahrenseröffnung kommt, bleibt abzuwarten – bis dahin liegt der Schutz des Vermögens und die Vorbereitung der weiteren Schritte in den Händen von Sascha Lühr.