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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Datos-Intelligence GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3608 IN 2717/25

Am 22. April 2025 erging durch das Amtsgericht Charlottenburg ein Beschluss mit weitreichenden Folgen für die Datos-Intelligence GmbH mit Sitz in Berlin. Das auf KI-gestützte Datenanalyse spezialisierte Unternehmen hatte selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt. Zum Schutz des noch bestehenden Unternehmenswertes und zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wurden umgehend Sicherungsmaßnahmen angeordnet.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner mit Kanzleisitz am Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin bestellt. Ihre Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens darf die Schuldnerin keinerlei Verfügungen über ihr Vermögen mehr ohne Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin vornehmen. Dies betrifft insbesondere auch die Einziehung von Außenständen.

Um jegliche nachteilige Veränderungen zu verhindern, untersagte das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin mit Ausnahme solcher, die unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen sind vorerst ausgesetzt.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist zudem berechtigt, sämtliche Geldzuflüsse – sei es in bar, per Überweisung oder Scheck – entgegenzunehmen und für die spätere Insolvenzmasse auf einem eigens dafür einzurichtenden Sonderkonto zu verwalten. Drittschuldner, also Schuldner der Datos-Intelligence GmbH, wurden angewiesen, ab sofort ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.

Neben der finanziellen Sicherung obliegt es Frau Dr. Berner, sich ein umfassendes Bild über die Vermögens- und Geschäftslage des Unternehmens zu verschaffen. Hierzu darf sie die Geschäftsräume einschließlich Nebenräume betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere nehmen und Nachforschungen anstellen. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, ihr Auskünfte zu erteilen und alle erforderlichen Unterlagen herauszugeben.

Darüber hinaus darf die vorläufige Insolvenzverwalterin auch Auskünfte bei Dritten – darunter Banken, Versicherungen, Behörden und Gerichten – einholen und Grundbücher einsehen, soweit dort relevante Eintragungen über das Unternehmen vorliegen.

Dieser Beschluss wurde elektronisch veröffentlicht und ist über das Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de einsehbar. Rechtsmittel in Form der sofortigen Beschwerde können innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung oder Bekanntmachung beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden.

Mit dieser Maßnahme setzt das Gericht ein klares Signal: Der geordnete Ablauf des Insolvenzverfahrens hat oberste Priorität – ebenso wie der Schutz von Gläubigerinteressen und der noch vorhandenen Vermögenswerte.

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