Aktenzeichen: 3603 IN 2518/25
Berlin, 22. April 2025 – Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Anno 1902 Grundbesitz GmbH, mit Sitz in der Berliner Straße 73, 10713 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht am 22. April 2025 um 09:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 224293 eingetragen und wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Hartmut Teicke.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin, bestellt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu sichern und geordnete rechtliche Rahmenbedingungen für eine mögliche Sanierung oder Abwicklung zu schaffen.
Wesentliche Anordnungen des Gerichts:
- Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Verfügungen der Anno 1902 Grundbesitz GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Die Schuldnerin darf nicht mehr über ihre Bankkonten oder Außenstände verfügen. Diese Befugnisse gehen vollständig auf den Insolvenzverwalter über.
- Der vorläufige Verwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie Sonderkonten zur Verwaltung der Insolvenzmasse zu eröffnen und zu führen.
- Drittschuldner dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, sofern dieser nicht ausdrücklich eine Zahlung an die Schuldnerin genehmigt (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Der Insolvenzverwalter ist ferner berechtigt, Geschäftsräume zu betreten, Unterlagen einzusehen, Auskünfte einzuholen und die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen.
Auftrag des Verwalters:
Neben der Sicherung der Vermögenswerte ist der Insolvenzverwalter beauftragt, als Sachverständiger festzustellen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob eine Fortführung des Unternehmens wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich möglich ist (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Zuständig ist:
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das zuerst eingetretene Ereignis.
Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Bei elektronischer Übermittlung sind die Regelungen der ERVV (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung) zu beachten. Informationen dazu finden sich unter:
www.justiz.de
Fazit:
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung steht die Anno 1902 Grundbesitz GmbH, ein vermutlich immobiliennah tätiges Unternehmen, unter intensiver Aufsicht. Die nächsten Schritte werden darüber entscheiden, ob das Unternehmen eine Zukunft hat – oder der Weg in die vollständige Abwicklung führt. Bis dahin sind Gläubiger und Geschäftspartner zur besonderen Vorsicht und Beachtung der gerichtlichen Auflagen verpflichtet.