Aktenzeichen: 611 IN 104/24
Duisburg, 27. März 2025 – Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der City Prestige GmbH, mit Sitz in der Friedrich-Ebert-Straße 6, 45468 Mülheim an der Ruhr, hat das Amtsgericht Duisburg die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen vom 07. Februar 2025 wieder aufgehoben.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister Duisburg unter HRB 34987 eingetragen und wurde gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Günter Werner Broel, wohnhaft in Recklinghausen.
Mit dem Aufhebungsbeschluss vom 27. März 2025 endet die Phase der vorläufigen Kontrolle über das Vermögen der Schuldnerin. Das Gericht macht keine weiteren Angaben zu den Gründen der Aufhebung, jedoch lässt sich aus dem Fehlen einer Eröffnungsentscheidung schließen, dass das Insolvenzverfahren entweder nicht eröffnet wurde oder ein Eröffnungsgrund nicht mehr gegeben war – etwa durch Rücknahme des Antrags, Einigung mit Gläubigern oder fehlende Masse.
Was bedeutet die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen?
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Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde beendet.
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Die Verfügungsbeschränkungen für die Schuldnerin sind aufgehoben.
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Die Gesellschaft kann wieder eigenverantwortlich über ihr Vermögen verfügen, sofern keine anderweitige Entscheidung folgt.
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Es liegt kein eröffnetes Insolvenzverfahren vor – zumindest zum Stand der Beschlussfassung.
Fazit:
Für die City Prestige GmbH bedeutet dieser Schritt rechtlich zunächst Erleichterung – doch für Gläubiger bleibt unklar, ob ihre Forderungen künftig gesichert oder bedient werden können. Ob damit eine Sanierung, eine stille Einigung oder schlicht eine Verfahrensvermeidung verbunden ist, bleibt offen. Klar ist jedoch: Ein Insolvenzverfahren wurde zum jetzigen Zeitpunkt nicht eröffnet.
Die vollständigen Unterlagen können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg eingesehen werden.