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RTB – Strom GmbH: Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 29 IN 3/25

Celle, 17. April 2025 – Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RTB – Strom GmbH, mit Sitz in der Lüerstraße 10–12, 30175 Hannover, hat das zuständige Amtsgericht Celle die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft, eingetragen beim Amtsgericht Lüneburg unter HRB 102138, wurde vertreten durch ihren Geschäftsführer Hans Georg Fritsche.

Der Insolvenzantrag war von der Gesellschaft selbst gestellt worden. Doch nach Prüfung durch das Insolvenzgericht wurde festgestellt, dass das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, wie es § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung vorsieht. Damit ist eine gerichtliche Abwicklung ausgeschlossen – die Konsequenz ist das sofortige Ende des Verfahrens, ohne dass ein Insolvenzverwalter bestellt oder eine Gläubigerversammlung einberufen wird.

Mit dieser Entscheidung bleibt Gläubigern keine Möglichkeit, ihre Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anzumelden oder auf eine Quote zu hoffen. Die RTB – Strom GmbH, offenbar im Bereich der Energiewirtschaft tätig, dürfte damit faktisch wirtschaftlich handlungsunfähig sein. In der Regel folgt auf eine solche Entscheidung die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss können Beschwerdeberechtigte, insbesondere die Antragstellerin, innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim zuständigen Gericht einlegen:

Amtsgericht Celle – Insolvenzabteilung
Mühlenstraße 8
29221 Celle

Die Frist beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Maßgeblich ist das jeweils früheste Ereignis. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu erklären, muss aber fristgerecht in Celle eingehen. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich, jedoch muss die Beschwerde unterzeichnet und begründet werden.

Auch gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts ist eine Beschwerde möglich – innerhalb von sechs Monaten und ab einem Streitwert von über 200 Euro.

Hinweis:
Die vollständige Entscheidung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 DSGVO finden sich unter:
Datenschutzerklärung Amtsgericht Celle

Fazit:
Das Aus der RTB – Strom GmbH erfolgt still und ohne Verfahren. Für Gläubiger bedeutet dies meist einen vollständigen Forderungsverlust. Für den Energiemarkt ist es ein weiteres Beispiel dafür, wie fragil selbst kleinere Marktteilnehmer in einem volatilen Umfeld wirtschaftlich sein können.

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