Aktenzeichen: 7 IN 53/25
Am 17. April 2025 um 09:30 Uhr hat das Amtsgericht Stendal im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens einen wichtigen Beschluss gefasst: Über das Vermögen der B-LO Haussysteme, Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, mit Sitz in der Niegripper Chaussee 18a, 39288 Burg, wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 2060 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Dustin Bergner, wohnhaft Hinter Stagens Garten 19, 39288 Burg, vertreten.
Mit sofortiger Wirkung dürfen Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin erfolgen. Als solche wurde Rechtsanwältin Franziska Jahn, mit Kanzleisitz in der Richard-Wagner-Straße 4a, 39106 Magdeburg, bestellt. Sie ist telefonisch unter 0391/50961688 sowie per Fax unter 0391/50961689 erreichbar.
Darüber hinaus wurden alle Schuldner der Gesellschaft gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO aufgefordert, künftig ausschließlich unter Beachtung dieses Beschlusses zu leisten – das heißt: Zahlungen dürfen nur noch mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin erfolgen. Dieses Vorgehen dient der Sicherung und Erhaltung des noch vorhandenen Vermögens, um Gläubigerinteressen zu wahren.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung stellt einen entscheidenden Schritt zur Stabilisierung und rechtlichen Klärung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens dar. Ob eine Fortführung, Sanierung oder Abwicklung der Gesellschaft bevorsteht, wird in den kommenden Wochen durch die vorläufige Verwalterin geprüft.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin mit einer sofortigen Beschwerde vorgehen. Auch Gläubiger können die Beschwerde einlegen, wenn sie geltend machen möchten, dass nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die internationale Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens fehle.
Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim
Amtsgericht Stendal – Insolvenzabteilung,
Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal
oder über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) unter
govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung – maßgeblich ist das frühere Ereignis.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie eine Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt wird. Sie ist schriftlich einzureichen oder zu Protokoll eines Amtsgerichts zu geben und vom Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.
Amtsgericht Stendal – Insolvenzgericht
Beschluss vom 17. April 2025