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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Blum Consulting & Solutions GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 620 IN 686/25

Das Amtsgericht Duisburg hat am 16. April 2025 um 16:00 Uhr im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Blum Consulting & Solutions GmbH, mit Sitz in der Wenderfeld 64, 45475 Mülheim an der Ruhr, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Birgit Blum, die unter derselben Anschrift firmiert.

Mit dem Beschluss gemäß §§ 21, 22 der Insolvenzordnung (InsO) wurde Rechtsanwalt Dr. Axel Fohrmann, Friedhofstraße 31–35, 45478 Mülheim an der Ruhr, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme dient dem Schutz der verbliebenen Vermögenswerte und der Interessen der Gläubiger. Gleichzeitig wurde dem Insolvenzverwalter die Befugnis erteilt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Den Schuldnern der Schuldnerin – also den sogenannten Drittschuldnern – ist es untersagt, weiterhin an die Gesellschaft zu zahlen. Stattdessen sind Leistungen ausschließlich unter Beachtung der Anordnung, also an den vorläufigen Insolvenzverwalter, zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Mit dieser Entscheidung leitet das Gericht eine Phase geordneter Sicherung und Prüfung ein, in der geklärt wird, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen und ob eventuell Sanierungsoptionen bestehen.

Amtsgericht Duisburg – Insolvenzgericht
Beschluss vom 16. April 2025

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