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Endgültiges Aus für Luftfahrtunternehmen: Auch eigener Insolvenzantrag der ASI Aviation Sales International GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 665/24

Nur Stunden nach der Abweisung eines Gläubigerantrags folgt der nächste Paukenschlag: Das Amtsgericht Fürth hat am 09. April 2025 auch den Eigenantrag der ASI Aviation Sales International GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Damit ist das Schicksal des international tätigen Unternehmens, das auf den Verkauf und das Management von Luftfahrzeugen spezialisiert war, offenbar endgültig besiegelt.

Die Schuldnerin, mit Sitz am Flugplatz 2, 91413 Neustadt, eingetragen unter der Handelsregisternummer HRB 18629 und vertreten durch Geschäftsführer Kelly Liam John, hatte offenbar versucht, über ein eigenes Verfahren eine geordnete Abwicklung oder möglicherweise einen Sanierungsweg einzuleiten. Doch selbst diese letzte Option scheiterte – es fehlt schlicht an verwertbarem Vermögen, um auch nur die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.

Die doppelte Abweisung – sowohl eines Gläubiger- als auch eines Schuldnerantrags – am selben Tag verdeutlicht, in welch desolatem Zustand sich das Unternehmen befindet. Es verbleiben somit keine gerichtlichen Mittel mehr zur Regulierung der Gläubigerforderungen, und ein geregeltes Insolvenzverfahren kann nicht stattfinden. Damit tritt in der Praxis oft ein faktischer Vermögensverfall ein, bei dem Gläubiger leer ausgehen und das Unternehmen ohne geordnete Abwicklung von der Bildfläche verschwindet.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung steht der sofortigen Beschwerde der Rechtsweg offen. Sie muss binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Fürth, Hallstraße 1, 90762 Fürth eingereicht werden. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de – maßgeblich ist das zuerst eingetretene Ereignis.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden. Auch eine elektronische Einreichung ist unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO sowie der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) möglich, etwa über das EGVP mit qualifizierter elektronischer Signatur.

Obwohl ein Rechtsmittel noch möglich ist, dürfte der mangelnde Insolvenzmassebestand kaum Spielraum für Erfolg lassen. Damit ist der letzte Versuch der ASI Aviation Sales International GmbH, sich über ein gerichtliches Verfahren zu restrukturieren oder geordnet abzuwickeln, gescheitert.

Amtsgericht Fürth – Insolvenzgericht
Beschluss vom 09. April 2025

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