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Letzter Akt für Beteiligungsgesellschaft: Insolvenzverfahren gegen Gauff Solutions Beteiligungsgesellschaft mbH i.L. mangels Masse abgewiesen
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Letzter Akt für Beteiligungsgesellschaft: Insolvenzverfahren gegen Gauff Solutions Beteiligungsgesellschaft mbH i.L. mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 61 IN 13/24

Im Insolvenzgericht des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe ist am 11. April 2025 ein weiteres Kapitel wirtschaftlicher Realität geschlossen worden: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gauff Solutions Beteiligungsgesellschaft mbH i.L. wurde gemäß § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft, zuletzt vertreten durch Liquidator Dieter D. Gauff, mit Sitz Am Houiller Platz 4, 61381 Friedrichsdorf, befindet sich bereits in Liquidation und war als Beteiligungsgesellschaft tätig – ein Geschäftsmodell, das in wirtschaftlich unsicheren Zeiten schnell an Grenzen stößt.

Mit der Abweisung wegen fehlender Masse stellt das Gericht fest, dass nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um selbst die Verfahrenskosten zu decken. Damit unterbleibt eine förmliche Insolvenzabwicklung. Für die Gläubiger bedeutet dies, dass keine gerichtliche Verwertung erfolgt und Forderungen höchstwahrscheinlich uneinbringlich bleiben.

Die Entscheidung markiert das faktische Ende der Gesellschaft, ohne dass es zur geordneten Abwicklung durch einen Insolvenzverwalter kommt. Auch mögliche Rückgewinnungspotenziale durch Insolvenzanfechtung oder Verwertung stiller Reserven bleiben damit ungenutzt – ein harter, aber gesetzlich vorgesehener Schritt, wenn die Masse nicht ausreicht.

Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe – Insolvenzgericht
Beschluss vom 11. April 2025

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