Die BT Berliner Taxibeförderung GmbH mit Sitz in Berlin ist von einem Insolvenzeröffnungsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 12. August 2026 um 12.30 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3612 IN 4119/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Lynarstraße 1 in 14193 Berlin und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 168326 eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Zafar Mohammad Safik Razak.
Der Unternehmensgegenstand der BT Berliner Taxibeförderung GmbH liegt schwerpunktmäßig im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung und des Kraftfahrzeuggeschäfts. Gegenstand des Unternehmens ist die Personenbeförderung mit Taxen und Mietwagen. Damit ist die Gesellschaft ihrem Geschäftszweck nach unmittelbar im Berliner Beförderungsgewerbe tätig.
Das Tätigkeitsfeld geht jedoch über den klassischen Taxibetrieb hinaus. Zum Unternehmensgegenstand gehört ebenfalls die Vermietung von Kraftfahrzeugen und Taxen. Darüber hinaus darf die Gesellschaft mit neuen und gebrauchten Fahrzeugteilen handeln. Erfasst sind zudem sämtliche Geschäfte, die mit diesen Tätigkeiten in Zusammenhang stehen. Damit verbindet das Unternehmen Personenbeförderung, Fahrzeugvermietung und den Handel mit Kraftfahrzeugteilen innerhalb eines vergleichsweise breit angelegten Geschäftsmodells.
Das Amtsgericht Charlottenburg hat nun zur Sicherung des vorhandenen Vermögens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingegriffen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer aus Berlin bestellt.
Die Geschäftsführung kann seit der gerichtlichen Anordnung nicht mehr uneingeschränkt über das Vermögen der Gesellschaft verfügen. Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dieser Zustimmungsvorbehalt soll verhindern, dass sich die Vermögenslage der Gesellschaft während des laufenden Eröffnungsverfahrens zum Nachteil der Gläubiger verändert.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden darüber hinaus weitreichende Befugnisse eingeräumt. Er darf Bankguthaben und sonstige Forderungen der BT Berliner Taxibeförderung GmbH einziehen sowie eingehende Gelder entgegennehmen. Außerdem ist er berechtigt, Sonderkonten einzurichten und darüber zu verfügen. Die Kreditinstitute, bei denen Konten der Gesellschaft geführt werden, sind ihm gegenüber zur Auskunft verpflichtet.
Auch die Schuldner der Gesellschaft müssen die gerichtlichen Sicherungsmaßnahmen beachten. Ihnen wurde untersagt, Zahlungen unmittelbar an die BT Berliner Taxibeförderung GmbH zu leisten. Zahlungen sollen stattdessen entsprechend der gerichtlichen Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
Zusätzlich hat das Insolvenzgericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft grundsätzlich untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt, soweit die im Beschluss genannten gesetzlichen Ausnahmen nicht greifen. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Gläubiger während des Eröffnungsverfahrens auf Vermögenswerte zugreifen und dadurch die spätere Insolvenzmasse vermindert wird.
Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer erhält zudem umfassende Informations und Kontrollrechte. Er darf die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen betreten, Nachforschungen anstellen und Einsicht in Bücher sowie Geschäftsunterlagen verlangen. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, die für die Sicherung des Vermögens und die Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Die gerichtliche Entscheidung bedeutet allerdings noch nicht, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BT Berliner Taxibeförderung GmbH bereits eröffnet worden ist. Es handelt sich zunächst um Sicherungsmaßnahmen innerhalb des Insolvenzeröffnungsverfahrens. In dieser Phase werden die wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft und das vorhandene Vermögen vor nachteiligen Veränderungen geschützt.
Über die konkreten Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten enthält der Beschluss keine Angaben. Auch die Höhe der Verbindlichkeiten, die Zahl der Gläubiger und die Anzahl der von der Gesellschaft eingesetzten Taxen oder Mietwagen werden nicht genannt.
Die BT Berliner Taxibeförderung GmbH steht damit seit dem 12. August 2026 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Über die weitere Entwicklung und eine mögliche Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens muss das Amtsgericht Charlottenburg noch entscheiden. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3612 IN 4119/26 geführt.