Die Bräustadel UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Heidelberg erhält kein reguläres Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Heidelberg hat den von der Gesellschaft selbst gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 51 IN 405/26 geführt.
Die Bräustadel UG hat ihren Sitz in der Berliner Straße 41 bis 43 in 69120 Heidelberg und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 751967 eingetragen. Vertreten wird die Gesellschaft durch den Geschäftsführer Joachim Hans Jürgen Von der Linde.
Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist eindeutig auf die Gastronomie ausgerichtet. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Gaststätten. Damit konnte die Gesellschaft gastronomische Betriebe führen und die damit typischerweise verbundenen Leistungen gegenüber Gästen erbringen.
Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren offenbar so weit fortgeschritten, dass die Gesellschaft selbst die Konsequenzen zog und beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen stellte. Zu einer Eröffnung des beantragten Verfahrens kommt es jedoch nicht.
Das Amtsgericht Heidelberg hat den Eigenantrag der Bräustadel UG mit Beschluss vom 12. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Damit reicht das vorhandene beziehungsweise voraussichtlich verwertbare Vermögen der Gesellschaft nicht aus, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken.
Die Abweisung mangels Masse ist von einer gewöhnlichen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens deutlich zu unterscheiden. Es wird kein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt, in dem ein Insolvenzverwalter das Vermögen der Gesellschaft erfasst, verwertet und den daraus erzielten Erlös nach den insolvenzrechtlichen Regeln an die Gläubiger verteilt.
Für die Gläubiger der Bräustadel UG ist diese Entscheidung daher von besonderer Bedeutung. Mangels eines eröffneten Insolvenzverfahrens steht keine ausreichende Insolvenzmasse zur Verfügung, aus der zunächst die Verfahrenskosten getragen und anschließend gegebenenfalls Forderungen der Gläubiger befriedigt werden könnten.
Welche konkreten wirtschaftlichen Umstände zur Insolvenzlage der Bräustadel UG geführt haben, geht aus der gerichtlichen Bekanntmachung nicht hervor. Auch Angaben zur Höhe der Verbindlichkeiten, zur Zahl der Gläubiger, zu möglichen Außenständen oder zur wirtschaftlichen Entwicklung des Gastronomiebetriebs werden nicht gemacht.
Ebenso lässt sich der Bekanntmachung nicht entnehmen, ob und in welchem Umfang zuletzt noch ein Gaststättenbetrieb geführt wurde oder ob Beschäftigte von der wirtschaftlichen Situation betroffen sind. Aussagen hierzu wären auf Grundlage des veröffentlichten Beschlusses nicht möglich.
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Heidelberg kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Damit wurde der Antrag der Bräustadel UG (haftungsbeschränkt) aus Heidelberg auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen am 12. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Heidelberg unter dem Aktenzeichen 51 IN 405/26 geführt.