Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 3605 IN 2533/25
Berlin, 10. April 2025 – Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ABBV GmbH – Akademie für Bildung, Beruf und Verkehr, mit Sitz in der Karl-Marx-Straße 255, 12057 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Cornelia Neumann, hat das Amtsgericht Charlottenburg heute wichtige Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin beschlossen.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Charlottenburg im Handelsregister unter der Nummer HRB 115008 eingetragen.
Um bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage zu verhindern, ordnete das Gericht am 10. April 2025 um 9:00 Uhr folgende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) an:
Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung
Zur Sicherung und Überwachung des schuldnerischen Vermögens wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Kurfürstendamm 219, 10719 Berlin, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Ab sofort dürfen Verfügungen der ABBV GmbH über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam vorgenommen werden. Damit steht das Vermögen der Gesellschaft unter gerichtlicher Kontrolle.
Zwangsvollstreckungen vorläufig untersagt
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die ABBV GmbH, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, werden vorläufig untersagt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen sind bis auf weiteres eingestellt.
Weitere Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Hierzu ist er berechtigt, sämtliche Geschäftsvorgänge zu überwachen, Einsicht in Unterlagen zu nehmen und für eine geordnete Verwaltung der Gelder und Vermögenswerte zu sorgen.
Das Insolvenzgericht weist zudem darauf hin, dass die Veröffentlichung dieser Maßnahmen im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem für die Dauer ihrer Wirksamkeit gespeichert bleibt. Eine Löschung erfolgt spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Maßnahmen oder nach Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss können sowohl die Schuldnerin als auch die Gläubiger sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde ist schriftlich beim
Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin
einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle zu erklären.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist hierfür nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und die Erklärung enthalten, dass gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt wird. Sie ist vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, müssen dabei jedoch die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Eine einfache E-Mail reicht hierfür nicht aus.
Nähere Informationen zur elektronischen Einreichung und den technischen Anforderungen finden sich unter:
www.justiz.de
Mit dieser Entscheidung hat das Amtsgericht Charlottenburg die entscheidenden Weichen gestellt, um das Vermögen der ABBV GmbH zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung vorzubereiten. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder andere Maßnahmen erforderlich werden.