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Insolvenzantrag gegen die I.T.M. Immobilien und Technik Management GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Essen – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 162 IN 173/24

Essen, 8. April 2025 – Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der I.T.M. Immobilien und Technik Management GmbH, mit Sitz in der Kurt-Schumacher-Straße 114, 45881 Gelsenkirchen, hat das Amtsgericht Essen eine Entscheidung getroffen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter der Nummer HRB 18150 eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Herrn Gökhan Uzun, wohnhaft in Dortmund.

Entscheidung des Gerichts

Der Insolvenzantrag war am 5. Juli 2024 durch eine Gläubigerin gestellt worden. Nach eingehender Prüfung der Vermögensverhältnisse hat das Amtsgericht Essen mit Beschluss vom 8. April 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.

Dies bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der I.T.M. Immobilien und Technik Management GmbH nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens – wie die Vergütung eines Insolvenzverwalters oder die Gerichtskosten – zu decken.

Ein Insolvenzverfahren wird daher nicht eröffnet.

Auswirkungen für Gläubiger

Für die Gläubiger der Gesellschaft ist diese Entscheidung von besonderer Bedeutung: Es besteht keine Möglichkeit mehr, ihre Forderungen im Rahmen eines geordneten Insolvenzverfahrens anzumelden oder eine Quote zu erhalten.

Offene Forderungen müssen – sofern möglich – nun auf anderem Wege, etwa durch Einzelvollstreckungsmaßnahmen oder zivilrechtliche Klagen, geltend gemacht werden. Ob dies im konkreten Fall Erfolg verspricht, hängt von der weiteren Vermögenssituation des Geschäftsführers oder der Gesellschaft ab.

Fazit

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse wird deutlich, dass die wirtschaftliche Situation der I.T.M. Immobilien und Technik Management GmbH sehr angespannt und praktisch aussichtslos ist. Für Gläubiger bedeutet diese Entscheidung faktisch, dass mit einer Begleichung ihrer Forderungen durch das Unternehmen nicht mehr zu rechnen ist.

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen zur Einsichtnahme bereit.

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