Amtsgericht Bamberg – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: IN 82/25
Bamberg, 10. April 2025 – Das Amtsgericht Bamberg hat im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KRAPF ELECTRIC GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Raiffeisenstraße 2, 97531 Theres, eine wichtige Entscheidung zur Sicherung des Unternehmensvermögens getroffen.
Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg unter der Nummer HRA 12343 eingetragen und wird vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Krapf Verwaltungs GmbH, diese wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Krapf.
Das Unternehmen ist im Bereich Elektroinstallationen und Technikmanagement tätig.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Zur Sicherung der Insolvenzmasse und um weitere wirtschaftliche Nachteile für Gläubiger und das Unternehmen selbst zu verhindern, hat das Amtsgericht Bamberg am 10. April 2025 um 08:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO angeordnet.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Anna-Maria Delotto, Schultesstraße 23, 97421 Schweinfurt, bestellt.
Kontakt:
Telefon: +49 (9721) 3860950
Telefax: +49 (9721) 3860966
E-Mail: schweinfurt@bendel-insolvenz.de
Wirkung des Beschlusses
Mit der Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin ist die Verfügungsmacht der KRAPF ELECTRIC GmbH & Co. KG über ihr Vermögen deutlich eingeschränkt. Ab sofort dürfen Verfügungen über Gegenstände des Unternehmensvermögens nur noch mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin vorgenommen werden.
Damit soll sichergestellt werden, dass keine Werte unkontrolliert dem Zugriff der Gläubiger oder dem Unternehmen entzogen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder – sofern keine Verkündung erfolgte – mit dessen Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Bamberg
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg
Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und ausdrücklich erklären, dass gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt wird. Sie muss vom Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten unterzeichnet sein.
Elektronische Einreichung von Rechtsmitteln
Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden. Dabei sind die Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) zu beachten. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.
Erforderlich ist entweder:
- eine qualifizierte elektronische Signatur oder
- die Einreichung über einen sicheren Übermittlungsweg (z. B. über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach – EGVP).
Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Gerichten sind abrufbar unter: www.justiz.de
Ausblick
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt einen bedeutenden Schritt im Insolvenzverfahren der KRAPF ELECTRIC GmbH & Co. KG dar. In den kommenden Wochen wird die vorläufige Insolvenzverwalterin die wirtschaftliche Lage des Unternehmens genau prüfen und dem Gericht berichten. Anschließend entscheidet das Amtsgericht über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens.