Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 36b IN 5615/22
Berlin, 9. April 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Verfahren über den Insolvenzantrag gegen die BBG Rüdersdorf Immobilien UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Uhlandstraße 27, 10719 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Sylvia Charlotte Aurich, eine Entscheidung getroffen.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Charlottenburg im Handelsregister unter der Nummer HRB 226714 eingetragen.
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde von einem Gläubiger gestellt. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin kam das Gericht jedoch zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Daher hat das Insolvenzgericht am 9. April 2025 entschieden, den Insolvenzantrag mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abzuweisen.
Diese Entscheidung bedeutet, dass kein Insolvenzverfahren gegen die BBG Rüdersdorf Immobilien UG eröffnet wird. Für die Gläubiger ist dies ein deutlicher Hinweis darauf, dass von der Gesellschaft keine Zahlungen mehr zu erwarten sind, da keine verwertbaren Vermögenswerte vorhanden sind.
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg zur Einsichtnahme durch die Verfahrensbeteiligten hinterlegt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und beginnt entweder mit der Verkündung des Beschlusses oder – sofern keine Verkündung erfolgte – mit dessen Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
Die Beschwerde muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und ausdrücklich erklären, dass gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt wird. Sie ist vom Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Eine elektronische Einreichung ist ebenfalls möglich, sofern diese die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Eine einfache E-Mail reicht hierfür nicht aus.
Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit dem Gericht sowie zu den technischen Voraussetzungen sind auf der Internetseite www.justiz.de abrufbar.
Mit diesem Beschluss endet das Verfahren gegen die BBG Rüdersdorf Immobilien UG vorerst. Gläubigern bleibt lediglich der Weg über zivilrechtliche Maßnahmen, sofern Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer oder Dritte bestehen.