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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der RKS Real Estate GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Hannover – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 904 IN 213/25 – 3 –

Hannover, 9. April 2025 – Das Amtsgericht Hannover hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RKS Real Estate GmbH, mit Sitz in der Burgwedeler Straße 25, 30916 Isernhagen, eine wichtige Entscheidung getroffen.

Das Unternehmen, eingetragen beim Amtsgericht Hannover unter der Handelsregisternummer HRB 206307, wird vertreten durch die Geschäftsführer Arkadiusz Dominik Slugocki und Jürgen Hein, beide wohnhaft in Isernhagen.

Am 9. April 2025 um 19:44 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der RKS Real Estate GmbH angeordnet. Hintergrund dieser Maßnahme ist die Sicherung der Vermögenswerte der Gesellschaft bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Amtsgericht Hannover Rechtsanwalt Simon Braun, An der Börse 2, 30159 Hannover, bestellt. Er ist erreichbar unter der Telefonnummer 0511 1322320-0 sowie per Fax unter 0511 1322320-9. Weitere Informationen sind über die Internetseite www.muenzel-boehm.de abrufbar.

Wirkung des Beschlusses

Ab sofort sind Verfügungen der RKS Real Estate GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Ziel dieser Maßnahme ist es, das vorhandene Vermögen der Gesellschaft zu sichern und eine unkontrollierte Vermögensverschiebung zu verhindern.

Gleichzeitig wurden die Schuldner der RKS Real Estate GmbH aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieses Beschlusses Leistungen zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zahlungen oder andere Leistungen direkt an die Gesellschaft ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters sind damit unzulässig.

Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hannover zur Einsicht hinterlegt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin – also die RKS Real Estate GmbH – sofortige Beschwerde einlegen. Zudem können auch Gläubiger Beschwerde einlegen, wenn geltend gemacht wird, dass das Amtsgericht Hannover nicht international zuständig ist (Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EU) 2015/848).

Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen. Sie beginnt mit Zustellung oder Verkündung der Entscheidung bzw. – bei öffentlicher Bekanntmachung – zwei Tage nach Veröffentlichung.

Die Beschwerde ist einzureichen bei:
Amtsgericht Hannover – Insolvenzabteilung
Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover
Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover
Postfach 2 27, 30002 Hannover

Eine elektronische Einreichung ist ebenfalls möglich über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP): govello-1166698277712-000010167

Die Beschwerde kann schriftlich erfolgen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden, muss jedoch fristgerecht beim Amtsgericht Hannover eingehen. Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung benennen und die Erklärung enthalten, dass gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt wird. Die Beschwerde sollte nach Möglichkeit auch begründet werden.

Weitere Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit diesem Verfahren sind unter folgendem Link abrufbar:
Datenschutzerklärung Amtsgericht Hannover

Auf Wunsch stellt das Amtsgericht Hannover die Datenschutzerklärung auch in Papierform zur Verfügung.

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