Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung der TCT-Solution GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Duisburg – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 620 IN 57/25

Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der TCT-Solution GmbH, mit Sitz in der Baustraße 34, 47137 Duisburg, hat das Amtsgericht Duisburg am 10. Januar 2025 um 15:23 Uhr erste Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin angeordnet.

Die TCT-Solution GmbH wird durch die Geschäftsführer Selim Çelik, Voßstraße 16, 47137 Duisburg, und Enes Tümer, Kolpingstraße 31, 47166 Duisburg, vertreten. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg eingetragen.

Beschluss des Gerichts

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin hat das Amtsgericht folgende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO beschlossen:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Philosophenweg 51, 47051 Duisburg, bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO).
  2. Einziehungsbefugnis:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Zahlungen sind ausschließlich unter Beachtung der Anordnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  3. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung von Arrests oder einstweiligen Verfügungen, wurden untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Bedeutung der Maßnahmen

Diese gerichtlichen Anordnungen sollen die Vermögenswerte der TCT-Solution GmbH sichern und verhindern, dass Gläubiger ungerechtfertigte Vorteile erlangen. Zugleich ermöglichen sie dem vorläufigen Insolvenzverwalter, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu bewerten und eine Grundlage für die weitere Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu schaffen.

Das Amtsgericht Duisburg hat mit diesem Beschluss einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Gläubigerinteressen und zur geordneten Abwicklung des Insolvenzverfahrens eingeleitet.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der Steidinger Verwaltungs-Gesellschaft mbH

Next Post

„Biodeutsch“ zum Unwort des Jahres gekürt: Die Jury entscheidet, was uns bewegt