Die FutureE GmbH mit Sitz in Nürtingen ist von einem Insolvenzeröffnungsverfahren betroffen. Das Unternehmen hat selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt. Das Amtsgericht Esslingen hat daraufhin am 11. August 2026 um 9.00 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa aus Stuttgart zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 13 IN 554/26 geführt.
Die FutureE GmbH hat ihren Sitz am Hohen Gestade 8 in 72622 Nürtingen und ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 762106 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch den Geschäftsführer Siegfried Limmer. Im Insolvenzeröffnungsverfahren wird das Unternehmen von der SGP Schneider Geiwitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten.
Die FutureE GmbH ist im Bereich der Energiesysteme tätig. Gegenstand des Unternehmens sind die Konzeption, das Design, die Entwicklung, die Fertigung, die Vermarktung, die Projektierung und der Service von Energiesystemen.
Damit deckt der Unternehmensgegenstand einen weitreichenden Teil der Wertschöpfungskette im Bereich technischer Energiesysteme ab. Die Tätigkeit beginnt bereits bei der Konzeption und Entwicklung entsprechender Lösungen und reicht über Design und Fertigung bis hin zur Vermarktung und konkreten Projektierung. Darüber hinaus gehört auch der Service für Energiesysteme zum Geschäftsfeld der Gesellschaft.
Das Geschäftsmodell ist damit nicht allein auf die Herstellung technischer Produkte beschränkt. Vielmehr sieht der Unternehmensgegenstand auch die planerische Umsetzung von Energieprojekten und die Betreuung entsprechender Systeme vor. Welche konkreten Energiesysteme das Unternehmen zuletzt entwickelt oder vermarktet hat und welche Projekte aktuell betroffen sind, geht aus der Insolvenzbekanntmachung allerdings nicht hervor.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Esslingen wurde zunächst die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die FutureE GmbH kann seitdem nicht mehr uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen. Verfügungen über Gegenstände des Gesellschaftsvermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Dietmar Haffa wirksam.
Besonders umfassend sind die vom Gericht angeordneten Beschränkungen hinsichtlich der Bankkonten und offenen Forderungen der Gesellschaft. Der FutureE GmbH wurde untersagt, selbst ganz oder teilweise über Bankkonten und Außenstände zu verfügen. In diesem Bereich ist die Verwaltungs und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen.
Dr. Dietmar Haffa ist ermächtigt worden, Bankguthaben und sonstige Forderungen der FutureE GmbH einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Darüber hinaus darf er Sonderkonten für das Verfahren einrichten und über diese verfügen. Die Kreditinstitute, bei denen die Gesellschaft Konten unterhält, sind ihm gegenüber zur Auskunft verpflichtet.
Auch für Kunden und andere Geschäftspartner, die der FutureE GmbH noch Zahlungen schulden, hat die gerichtliche Entscheidung unmittelbare Folgen. Ihnen wurde untersagt, entsprechende Beträge weiterhin unmittelbar an das Unternehmen zu zahlen. Leistungen dürfen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbracht werden.
Gleichzeitig hat das Amtsgericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die FutureE GmbH untersagt, soweit davon keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt. Dadurch soll verhindert werden, dass während des laufenden Eröffnungsverfahrens einzelne Gläubiger auf Vermögenswerte zugreifen und die mögliche spätere Insolvenzmasse vermindern.
Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält zudem weitreichende Kontrollmöglichkeiten. Er darf die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der FutureE GmbH betreten, dort Nachforschungen anstellen sowie Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere verlangen. Die Geschäftsführung muss sämtliche Informationen zur Verfügung stellen, die für die Sicherung des Unternehmensvermögens und die Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich sind.
Neben der Sicherung des Vermögens hat das Gericht Dr. Dietmar Haffa mit einer für die weitere Entwicklung des Unternehmens entscheidenden Prüfung beauftragt. Als Sachverständiger soll er feststellen, ob ein maßgeblicher Insolvenzgrund vorliegt, ob das vorhandene Vermögen die Kosten eines Insolvenzverfahrens decken kann und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
Gerade die Frage nach den Fortführungsmöglichkeiten dürfte angesichts des breit angelegten Tätigkeitsfeldes der FutureE GmbH von besonderer Bedeutung sein. Für die weitere Bewertung können unter anderem vorhandene Aufträge, laufende Projekte, technische Entwicklungen, Forderungen, Anlagen und sonstige Vermögenswerte eine Rolle spielen. Zu deren Umfang und wirtschaftlichem Wert enthält die gerichtliche Bekanntmachung jedoch keine Angaben.
Die jetzt angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Zunächst werden die wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen geprüft. Erst anschließend entscheidet das Insolvenzgericht darüber, ob das reguläre Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet wird.
Damit steht mit der FutureE GmbH aus Nürtingen ein Unternehmen aus der Entwicklung, Fertigung, Projektierung und Vermarktung von Energiesystemen unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Über die Zukunft des Unternehmens und mögliche Fortführungsperspektiven wird das weitere Verfahren entscheiden. Das Insolvenzeröffnungsverfahren wird beim Amtsgericht Esslingen unter dem Aktenzeichen 13 IN 554/26 geführt.