Dark Mode Light Mode

Antrag auf Insolvenzeröffnung über die Jugendstil Immobilien GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 500 IN 189/23

Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Verfahren über den Insolvenzantrag einer Gläubigerin vom 6. Juli 2023 gegen die Jugendstil Immobilien GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 61758, mit Sitz in der Heerdter Landstraße 189, 40549 Düsseldorf, einen Beschluss gefasst. Das Unternehmen wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dieter.

Beschluss des Gerichts

Am 9. Januar 2025 wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Der ursprüngliche Antrag war am 2. November 2023 bei Gericht eingegangen.

Mit der Entscheidung wird bestätigt, dass die vorhandenen Vermögenswerte der Schuldnerin nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ein solches Verfahren setzt gemäß den gesetzlichen Vorgaben voraus, dass zumindest die Verfahrenskosten gedeckt werden können.

Bedeutung des Beschlusses

Die Abweisung des Antrags mangels Masse bedeutet in der Praxis, dass Gläubiger der Jugendstil Immobilien GmbH ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens durchsetzen können. Stattdessen bleibt nur die Möglichkeit, individuelle Maßnahmen gegen die Schuldnerin zu ergreifen, soweit rechtlich und faktisch möglich.

Fazit

Mit diesem Beschluss schließt das Amtsgericht Düsseldorf das Insolvenzeröffnungsverfahren über die Jugendstil Immobilien GmbH ab. Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens lässt ein geordnetes Insolvenzverfahren aufgrund fehlender Mittel nicht zu.

Amtsgericht Düsseldorf
9. Januar 2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Autohaus A. Scheidl GmbH angeordnet

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Koenigsallee 5 GmbH angeordnet