Amtsgericht Tübingen – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 14 IN 204/24
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Steidinger Verwaltungs-Gesellschaft mbH, mit Sitz in der Gutenbergstraße 23, 72555 Metzingen, hat das Amtsgericht Tübingen am 09. Januar 2025 beschlossen, die mit Beschluss vom 24. Juni 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufzuheben.
Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführer Jochen Steidinger und Katrin Steidinger vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 360314 eingetragen. Als Verfahrensbevollmächtigte fungieren die Rechtsanwälte Dr. Kroll & Partner Rechtsanwälte mbB, Pfenningstraße 2, 72764 Reutlingen.
Hintergrund des Beschlusses
Die Sicherungsmaßnahmen, die im Sommer 2024 zur Verhinderung von nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin ergriffen wurden, sind durch diesen Beschluss formell beendet. Dies signalisiert, dass die Voraussetzungen für deren Fortbestand nicht mehr gegeben sind.
Bedeutung der Entscheidung
Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen endet die gerichtliche Überwachung der Vermögensverwaltung der Steidinger Verwaltungs-Gesellschaft mbH. Diese Entscheidung deutet darauf hin, dass entweder der Insolvenzantrag zurückgenommen wurde, keine Eröffnungsvoraussetzungen vorlagen oder eine anderweitige Erledigung des Verfahrens eingetreten ist.
Das Verfahren bleibt damit vorerst abgeschlossen, sofern keine neuen Entwicklungen auftreten.