Aktenzeichen: 405 IN 1906/24
Am 18. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Leipzig im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Braugold GmbH, Haferkornstraße 7, 04129 Leipzig, wichtige Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter der Nummer HRB 37652 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Christoph Gröner vertreten.
Beschluss des Gerichts
- Einrichtung der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. - Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer, c/o White & Case LLP, Hainstraße 8, 04109 Leipzig, bestellt. Er ist telefonisch unter 0341 9625450 und per E-Mail unter insoleipzig@whitecase.com erreichbar. - Zustimmungsvorbehalt:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Dies dient der Sicherung der Gläubigerinteressen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Rechte und Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und die Vermögenswerte der Braugold GmbH zu sichern. Hierzu ist er berechtigt:- Forderungen, einschließlich Bankguthaben, einzuziehen und auf Sonderkonten zu verwalten.
- Geschäftsräume zu betreten, Nachforschungen anzustellen und erforderliche Auskünfte einzuholen.
- Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere der Schuldnerin zu nehmen.
- Einschränkung der Zwangsvollstreckung:
Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, ausgenommen solche auf unbewegliche Gegenstände, werden eingestellt. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen.
Hinweise und Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, einzureichen.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, jedoch nur unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen. Eine einfache E-Mail ist nicht zulässig. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation sind unter www.justiz.de verfügbar.
Bedeutung des Beschlusses
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll sichergestellt werden, dass die Vermögenswerte der Braugold GmbH erhalten bleiben, bis über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entschieden wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt eine zentrale Rolle bei der Überwachung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.
Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht
18. Dezember 2024