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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Koenigsallee 5 GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36k IN 8625/24

Am 10. Januar 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Koenigsallee 5 GmbH, ansässig in der Storkwinkel 2, 10711 Berlin, angeordnet. Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 216253, wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Simon Leopold vertreten.

Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters beschlossen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Otto, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin, ernannt. Er hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens zu prüfen.

Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen sowie Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen.

Rechte und Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde außerdem angewiesen, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und erforderliche Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter umfassend Auskünfte zu erteilen und notwendige Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Zusätzlich wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Zustellung des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin übertragen, um sicherzustellen, dass Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.

Hinweise zur Veröffentlichung und elektronischen Kommunikation

Die Anordnung wird in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht und dort für die Dauer der Wirksamkeit gespeichert. Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, bleibt die Veröffentlichung mindestens sechs Monate nach Beendigung des Verfahrens abrufbar.

Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidung können innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Alternativ ist die elektronische Einreichung unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen möglich. Detaillierte Informationen hierzu sind auf der Website www.justiz.de verfügbar.

Bedeutung der Anordnung

Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubigerinteressen und sollen sicherstellen, dass das Vermögen der Koenigsallee 5 GmbH bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung erhalten bleibt. Der vorläufige Insolvenzverwalter trägt eine entscheidende Rolle bei der Überwachung und Sicherung der Vermögenswerte.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
10. Januar 2025

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