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Cube Asset Nord 1 GmbH aus Leverkusen unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Cube Asset Nord 1 GmbH mit Sitz in Leverkusen ist von einem Insolvenzeröffnungsverfahren betroffen. Das auf die Entwicklung von Immobilienprojekten spezialisierte Unternehmen steht seit dem 11. August 2026 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht Köln bestellte Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt aus Köln zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 70b IN 20/26 geführt.

Die Cube Asset Nord 1 GmbH hat ihre Geschäftsanschrift in der Werkstättenstraße 39 b in 51379 Leverkusen und ist beim Amtsgericht Köln unter der Handelsregisternummer HRB 102568 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch den Geschäftsführer Jean Marc André Fey.

Der Unternehmensgegenstand weist die Gesellschaft eindeutig dem Immobilien und Projektentwicklungsbereich zu. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung von Immobilienprojekten durch Neubau, Umbau oder Revitalisierung.

Damit umfasst das Geschäftsfeld unterschiedliche Formen der Immobilienentwicklung. Neben der Planung und Entwicklung vollständig neuer Bauvorhaben gehört auch die Weiterentwicklung bereits vorhandener Immobilien zum Tätigkeitsbereich. Dies kann sowohl durch Umbauten als auch durch eine umfassende Revitalisierung bestehender Gebäude und Immobilienprojekte erfolgen.

Gerade die Revitalisierung bildet innerhalb der Immobilienwirtschaft einen wichtigen Bereich der Projektentwicklung. Dabei werden bestehende Objekte beziehungsweise Standorte neu entwickelt und einer wirtschaftlich tragfähigen Nutzung zugeführt. Der Unternehmensgegenstand der Cube Asset Nord 1 GmbH ermöglicht somit sowohl klassische Neubauprojekte als auch die Neupositionierung und Weiterentwicklung vorhandener Immobilien.

Das Amtsgericht Köln hat am 11. August 2026 um 11.38 Uhr Sicherungsmaßnahmen nach den insolvenzrechtlichen Vorschriften angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt aus Köln bestellt.

Mit der gerichtlichen Entscheidung sind die Handlungsmöglichkeiten der Geschäftsführung hinsichtlich des Gesellschaftsvermögens deutlich eingeschränkt. Verfügungen der Cube Asset Nord 1 GmbH über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Geschäftsführung kann damit während des Eröffnungsverfahrens nicht mehr uneingeschränkt über die Vermögenswerte der Gesellschaft verfügen.

Auch offene Forderungen und Bankguthaben werden von den Sicherungsmaßnahmen erfasst. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde vom Gericht ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Den Schuldnern der Cube Asset Nord 1 GmbH wurde gleichzeitig untersagt, weiterhin unmittelbar an die Gesellschaft zu zahlen. Kunden, Geschäftspartner oder andere Drittschuldner müssen deshalb bei noch ausstehenden Zahlungen die gerichtliche Anordnung berücksichtigen.

Die Maßnahmen dienen vor allem dazu, das vorhandene Vermögen während des Insolvenzeröffnungsverfahrens zu sichern. Gerade bei einer Immobilienprojektgesellschaft können neben Bankguthaben und Forderungen auch Rechte und wirtschaftliche Positionen im Zusammenhang mit laufenden oder geplanten Projektentwicklungen von Bedeutung sein. Ob die Cube Asset Nord 1 GmbH derzeit konkrete Immobilienprojekte hält oder entwickelt und welche Vermögenswerte davon betroffen sein könnten, lässt sich der gerichtlichen Bekanntmachung jedoch nicht entnehmen.

Ebenso macht die Bekanntmachung keine Angaben zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Nicht mitgeteilt wird, welche Immobilienprojekte möglicherweise betroffen sind, in welchem Entwicklungsstadium sich diese befinden oder ob beziehungsweise in welchem Umfang noch ein laufender Geschäftsbetrieb besteht.

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet zudem noch keine endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Zunächst befindet sich die Cube Asset Nord 1 GmbH im Insolvenzeröffnungsverfahren. In dieser Phase wird insbesondere geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen.

Für die weitere Entwicklung dürfte insbesondere von Bedeutung sein, welche verwertbaren Vermögenswerte, Forderungen und möglicherweise noch entwicklungsfähigen Immobilienprojekte vorhanden sind. Auch mögliche Fortführungs oder Verwertungsperspektiven können im weiteren Verlauf des Verfahrens eine Rolle spielen.

Damit steht mit der Cube Asset Nord 1 GmbH aus Leverkusen eine auf Neubau, Umbau und Revitalisierung ausgerichtete Immobilienprojektgesellschaft unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt wurde mit der vorläufigen Verwaltung betraut. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70b IN 20/26 geführt.

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