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Vorläufige Insolvenzverwaltung der Zeitzeichen GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Köln – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 70k IN 437/24

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Zeitzeichen GmbH, mit Sitz in der Escher Str. 2, 50259 Pulheim, hat das Amtsgericht Köln am 10. Januar 2025, um 11:58 Uhr, erste Sicherungsmaßnahmen angeordnet.

Die Zeitzeichen GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 80274 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Leuart Mirena, ebenfalls ansässig in der Escher Str. 2, 50259 Pulheim, vertreten. Das Unternehmen betreibt ein Hotel mit Restaurant.

Beschluss des Gerichts

Zur Sicherung der Vermögenswerte und zur Vorbereitung einer möglichen Insolvenzeröffnung hat das Amtsgericht folgende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Benno Goost, Friesenplatz 17a, 50672 Köln, bestellt.
    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO).
  2. Einziehungsbefugnis und Zahlungsanweisung:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
    Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Zahlungen dürfen nur unter Beachtung der Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Bedeutung der Maßnahmen

Diese Maßnahmen dienen dazu, die Vermögenswerte der Zeitzeichen GmbH zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens vorzubereiten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird insbesondere die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüfen und sicherstellen, dass keine weiteren nachteiligen Veränderungen im Vermögen der Schuldnerin eintreten.

Das Amtsgericht Köln hat mit diesem Beschluss einen wesentlichen Schritt zur Sicherung der Interessen der Gläubiger und zur Klärung der Vermögensverhältnisse der Zeitzeichen GmbH eingeleitet.

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