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Insolvenzantrag der Dienstzimmer.com UG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 47 IN 120/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dienstzimmer.com UG haftungsbeschränkt, Seewiese 1 in 31555 Suthfeld, hat das Amtsgericht Bückeburg den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stadthagen unter HRB 201830 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Patrick Meier, wohnhaft in Beckedorf, vertreten. Mit Beschluss vom 25. Februar 2026 stellte das Insolvenzgericht fest, dass keine ausreichende Vermögensmasse vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Rechtsgrundlage der Entscheidung ist § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung.

Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet und kein Insolvenzverwalter bestellt wird. Eine geordnete gemeinschaftliche Gläubigerbefriedigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens findet damit nicht statt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig. Diese ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30 in 31675 Bückeburg, einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung oder Verkündung der Entscheidung beziehungsweise deren öffentliche Bekanntmachung.

Mit dem Beschluss vom 25. Februar 2026 ist das Insolvenzantragsverfahren gegen die Dienstzimmer.com UG haftungsbeschränkt abgeschlossen worden.

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