Aktenzeichen 70b IN 8/26
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Cube Asset XIV GmbH, Werkstättenstraße 39 b in 51379 Leverkusen, hat das Amtsgericht Köln am 26. Februar 2026 um 9 Uhr 09 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21 und 22 Insolvenzordnung angeordnet .
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 97097 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Jean-Marc André Fey vertreten. Unternehmensgegenstand ist die Entwicklung, Planung, Bau, Vermietung und der Verkauf von Immobilienprojekten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Kamekestraße 20 bis 22 in 50672 Köln, bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dieser ist nicht allgemeiner Vertreter der Gesellschaft, sondern überwacht die Geschäftsführung mit dem Ziel, das Vermögen zu sichern und zu erhalten.
Den Schuldnern der Gesellschaft wurde untersagt, Zahlungen an die Cube Asset XIV GmbH zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt, neue Maßnahmen untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume einschließlich Nebenräume zu betreten und umfassende Nachforschungen anzustellen. Zudem darf er Auskünfte über die Vermögensverhältnisse bei Dritten einholen.
Gleichzeitig wurde er beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt, zu welchem Zeitpunkt eine materielle Insolvenz eingetreten sein könnte, ob Aussicht auf eine Fortführung des Unternehmens besteht und ob eine kostendeckende Masse vorhanden ist. Darüber hinaus sind mögliche Beitragspflichten gegenüber Sozialversicherungsträgern und Berufsgenossenschaften sowie etwaiger vorhandener Grundbesitz zu untersuchen. Sollte das Gutachten nicht innerhalb von vier Wochen vollständig vorgelegt werden können, ist dem Gericht ein Zwischenbericht zu erstatten.
Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Diese ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Köln einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung.
Mit dem Beschluss vom 26. Februar 2026 steht die Cube Asset XIV GmbH unter vorläufiger insolvenzrechtlicher Aufsicht. Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hängt nun vom Ergebnis der weiteren Ermittlungen ab.