Aktenzeichen 9 IN 18/26
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wohnwagen Bruns GmbH, Brookweg 51 in 49661 Cloppenburg, hat das Amtsgericht Cloppenburg am 25. Februar 2026 um 15 Uhr 50 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Die Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Walter Bruns vertreten. Mit der gerichtlichen Entscheidung wird das Unternehmen bis zur weiteren Prüfung der wirtschaftlichen Lage unter vorläufige insolvenzrechtliche Aufsicht gestellt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Gerhard-Rohlfs-Straße 16 in 28757 Bremen, bestellt. Verfügungen der Antragstellerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit soll sichergestellt werden, dass keine Vermögenswerte ohne Kontrolle veräußert oder verschoben werden.
Zugleich wurden die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Leistungen dürfen somit ausschließlich entsprechend den Anordnungen des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig. Diese kann von der Antragstellerin eingelegt werden. Darüber hinaus steht das Rechtsmittel auch Gläubigern offen, sofern die internationale Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens in Frage gestellt wird. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Cloppenburg, Burgstraße 9 in 49661 Cloppenburg, einzulegen.
Mit dem Beschluss vom 25. Februar 2026 ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. Das Gericht prüft nun, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung vorliegen und ob die vorhandene Masse die Verfahrenskosten deckt.