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Insolvenzantrag der OK Vermögens- und Beteiligungs GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 6 IN 98/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der OK Vermögens- und Beteiligungs GmbH, Hauptstraße 83 in 53520 Wershofen, hat das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 29114 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Oliver Christian Kolten vertreten. Mit Beschluss vom 5. Januar 2026 stellte das Insolvenzgericht fest, dass keine ausreichende Vermögensmasse vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Rechtsgrundlage der Entscheidung ist § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung.

Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet und kein Insolvenzverwalter bestellt wird. Eine gemeinschaftliche Gläubigerbefriedigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens findet somit nicht statt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig. Diese ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstraße 55 bis 57 in 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung oder Verkündung der Entscheidung beziehungsweise deren öffentliche Bekanntmachung.

Mit dem Beschluss vom 5. Januar 2026 ist das Insolvenzantragsverfahren gegen die OK Vermögens- und Beteiligungs GmbH abgeschlossen worden.

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