Aktenzeichen 70b IN 8/26
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Cube Asset XIV GmbH, Werkstättenstraße 39 b in 51379 Leverkusen, hat das Amtsgericht Köln am 26. Februar 2026 um 9 Uhr 09 umfassende Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21 und 22 Insolvenzordnung angeordnet .
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 97097 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Jean-Marc André Fey vertreten. Unternehmensgegenstand ist die Entwicklung, Planung, der Bau, die Vermietung sowie der Verkauf von Immobilienprojekten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Kamekestraße 20 bis 22 in 50672 Köln, bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dieser ist nicht allgemeiner Vertreter der Gesellschaft, sondern hat die Aufgabe, durch Überwachung das Vermögen zu sichern und zu erhalten.
Zugleich wurde angeordnet, dass Drittschuldner nicht mehr an die Gesellschaft zahlen dürfen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; neue Maßnahmen sind untersagt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Auskünfte über die Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen. Zudem wurde er beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt, seit wann gegebenenfalls materielle Insolvenz eingetreten ist, ob Aussichten auf eine Fortführung des Unternehmens bestehen und ob eine kostendeckende Masse vorhanden ist. Auch mögliche Beitragspflichten gegenüber Sozialversicherungsträgern sowie vorhandener Grundbesitz sind zu untersuchen. Sollte das Gutachten nicht innerhalb von vier Wochen vollständig vorgelegt werden können, ist ein Zwischenbericht zu erstatten.
Darüber hinaus wurde der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die erforderlichen Zustellungen an die Drittschuldner vorzunehmen.
Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Diese ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Köln einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung.
Mit dem Beschluss vom 26. Februar 2026 steht die Cube Asset XIV GmbH unter vorläufiger insolvenzrechtlicher Aufsicht. Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hängt nun vom Ergebnis der weiteren Ermittlungen und des Sachverständigengutachtens ab.