Aktenzeichen 25 IN 52/26
Im Verfahren über den Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat das Amtsgericht Kiel am 26. Februar 2026 um 11 Uhr 25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der MDH Projektgesellschaft Wendrichstraße 8 mbH, Alte Koppel 1a in 24226 Heikendorf, angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 23802 KI eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Stefan Müller vertreten. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen ordnete das Gericht Maßnahmen nach § 21 Insolvenzordnung an.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Wilhelm Salim Khan Durani, Wall 55 in 24103 Kiel, bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Anordnung umfasst ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen.
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird das Ziel verfolgt, das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern und eine mögliche Benachteiligung der Gläubiger zu verhindern. Das Insolvenzverfahren selbst ist damit noch nicht eröffnet.
Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig. Sie ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Kiel, Deliusstraße 22 in 24114 Kiel, einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung.
Mit dem Beschluss vom 26. Februar 2026 steht die MDH Projektgesellschaft Wendrichstraße 8 mbH unter vorläufiger insolvenzrechtlicher Aufsicht. Die weitere Entwicklung des Verfahrens hängt nun von der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Entscheidung über die Verfahrenseröffnung ab.