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Insolvenzantrag der SM Saarpfalz Massivhaus GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 1 IN 44/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SM Saarpfalz Massivhaus GmbH, Hauptstraße 19b in 66484 Dietrichingen, hat das Amtsgericht Zweibrücken den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Zweibrücken unter HRB 31046 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Michael Lahm vertreten. Mit Beschluss vom 26. Januar 2026 stellte das Insolvenzgericht fest, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Grundlage der Entscheidung ist § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung.

Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet und kein Insolvenzverwalter bestellt wird. Eine gemeinschaftliche Gläubigerbefriedigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens findet damit nicht statt.

Der Beschluss ist rechtskräftig. Mit der Mitteilung des Amtsgerichts Zweibrücken vom 26. Februar 2026 ist das Insolvenzantragsverfahren gegen die SM Saarpfalz Massivhaus GmbH endgültig abgeschlossen.

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