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Rubrumsberichtigung im Verfahren der BEVEDI GmbH – Aktenzeichen 70 IN 3

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BEVEDI GmbH hat das Amtsgericht Göttingen am 11. November 2025 eine Berichtigung des bestehenden Beschlusses vom 22. September 2025 vorgenommen. Die Gesellschaft mit Sitz in Ronnenberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover und vertreten durch Geschäftsführer Jan-Philipp Turbato, hatte den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Im Rubrum des ursprünglichen Beschlusses war jedoch eine fehlerhafte Handelsregisternummer angegeben.

Nach Prüfung durch die zuständige Rechtspflegerin des Registergerichts Hannover wurde festgestellt, dass die BEVEDI GmbH nicht – wie zunächst angegeben – unter HRB 216505, sondern unter HRB 216504 eingetragen ist. Das Gericht korrigierte diesen Schreibfehler gemäß § 4 InsO in Verbindung mit § 319 ZPO. Die Rubrumsberichtigung betrifft ausschließlich die Registernummer; inhaltliche Änderungen am Beschluss sind damit nicht verbunden.

Für die Antragstellerin sowie die beteiligten Verfahrensbevollmächtigten der Kanzlei Pape Tscherney schafft die Berichtigung Klarheit und stellt sicher, dass das Verfahren eindeutig der richtigen Gesellschaft zugeordnet bleibt.

Die Entscheidung enthält eine umfassende Rechtsmittelbelehrung. Eine sofortige Beschwerde ist zulässig, sofern der Beschwerdegegenstand einen Wert von mehr als 600 Euro erreicht und der Betroffene durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde ist innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist beim Amtsgericht Göttingen oder dem Landgericht Göttingen einzulegen. Die Frist beginnt mit Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Die Einlegung kann schriftlich oder zu Protokoll eines jeden Amtsgerichts erfolgen, wobei der fristgerechte Eingang beim zuständigen Gericht maßgeblich bleibt. Eine Begründung ist nicht zwingend, jedoch üblich und sinnvoll.

Mit der Berichtigung ist nun eine klare und korrekte Grundlage für das weitere Verfahren geschaffen.

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