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Geestferkel GmbH aus Wildeshausen: Insolvenzgericht erweitert Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Geestferkel GmbH mit Sitz in Wildeshausen hat das Amtsgericht Delmenhorst eine weitere Entscheidung getroffen. Dem bereits eingesetzten vorläufigen Insolvenzverwalter wurden zusätzliche Befugnisse eingeräumt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 12 IN 135/26 geführt.

Die Geestferkel GmbH hat ihren Sitz in Düngstrup 2 in 27793 Wildeshausen und ist beim Amtsgericht Oldenburg unter HRB 208857 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Jörn Ahlers.

Der Unternehmensgegenstand der Geestferkel GmbH ist schwerpunktmäßig auf die Tierhaltung und den Tierhandel ausgerichtet. Zum Geschäftszweck gehören die Erzeugung und Haltung von Tieren sowie der Handel mit Tieren. Darüber hinaus darf sich die Gesellschaft unabhängig von der jeweiligen Rechtsform an Industrie und Handelsunternehmen beteiligen. Der Unternehmensgegenstand umfasst außerdem die Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung von Geschäftsbetrieben, die in diesem Tätigkeitsbereich aktiv sind.

Zusätzlich sieht der Gesellschaftszweck jede andere angemessene kaufmännische Nutzung des Gesellschaftsvermögens vor. Damit beschränkt sich der satzungsmäßige Gegenstand nicht ausschließlich auf die unmittelbare Tierhaltung und den Tierhandel, sondern ermöglicht auch Beteiligungs und Verwaltungstätigkeiten sowie weitere wirtschaftliche Nutzungen des vorhandenen Gesellschaftsvermögens.

Bereits am 29. Juli 2026 um 8 Uhr war im Insolvenzantragsverfahren die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der Geestferkel GmbH angeordnet worden. Mit der nun veröffentlichten Entscheidung hat das Amtsgericht Delmenhorst die Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters nochmals erweitert.

Nach dem Beschluss wurde ihm zusätzlich eine Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt. Welche konkreten Handlungen von dieser Einzelermächtigung umfasst werden, geht aus dem veröffentlichten Bekanntmachungstext nicht hervor. Einzelheiten sind dem vollständigen gerichtlichen Beschluss vorbehalten.

Eine solche Einzelermächtigung kann dem vorläufigen Insolvenzverwalter ermöglichen, bestimmte für die Sicherung oder Fortführung des Unternehmens erforderliche Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen mit insolvenzrechtlicher Wirkung vorzunehmen. Welche Bedeutung dies im konkreten Fall der Geestferkel GmbH hat, lässt sich ohne Kenntnis des vollständigen Beschlusses allerdings nicht abschließend beurteilen.

Die Entscheidung vom 13. August 2026 bedeutet zugleich noch nicht, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Geestferkel GmbH bereits eröffnet wurde. Die Gesellschaft befindet sich weiterhin im Insolvenzeröffnungsverfahren. Die bereits bestehende vorläufige Insolvenzverwaltung bleibt bestehen und wird nun durch die zusätzliche Einzelermächtigung ergänzt.

Über die Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die Höhe der Verbindlichkeiten, die Zahl der Beschäftigten, den Tierbestand oder die weiteren Aussichten des Unternehmens enthält die Bekanntmachung des Amtsgerichts Delmenhorst keine Angaben.

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