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Econ Haus und Industrie GmbH aus Dernbach unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Econ Haus und Industrie GmbH mit Sitz in Dernbach im Landkreis Neuwied ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Neuwied hat am 13. August 2026 um 11:15 Uhr die vorläufige Verwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 21 IN 118/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Märkerstraße 15 in 56307 Dernbach und ist beim Amtsgericht Montabaur unter HRB 20923 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Dirk Johannes Tommasi. Aus der gerichtlichen Bekanntmachung geht hervor, dass die Gesellschaft selbst Antragstellerin des Insolvenzantragsverfahrens ist.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Gericht Sicherungsmaßnahmen getroffen, um das Vermögen der Econ Haus und Industrie GmbH bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu schützen. Verfügungen der Gesellschaft über ihre Vermögenswerte sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser aus Koblenz bestellt. Er hat nun insbesondere die Aufgabe, die Vermögenslage des Unternehmens zu überwachen und zu sichern sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse im Hinblick auf eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu prüfen.

Auch für Geschäftspartner und Schuldner der Econ Haus und Industrie GmbH hat die gerichtliche Anordnung unmittelbare Auswirkungen. Das Gericht fordert die Schuldner des Unternehmens ausdrücklich dazu auf, Zahlungen und sonstige Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen.

Ein konkreter Unternehmensgegenstand beziehungsweise Geschäftszweig der Econ Haus und Industrie GmbH ist in den übermittelten Angaben nicht enthalten. Allein aus der Firmenbezeichnung lässt sich dieser nicht zuverlässig bestimmen. Für eine genaue Darstellung des Tätigkeitsbereichs wären deshalb ergänzende Angaben aus dem Handelsregister beziehungsweise zum eingetragenen Unternehmensgegenstand erforderlich.

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet worden ist. Das Unternehmen befindet sich zunächst im Insolvenzeröffnungsverfahren. In dieser Phase wird insbesondere geprüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, ausreichend Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist und welche weiteren Schritte für das Unternehmen in Betracht kommen.

Über die Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die Höhe der Verbindlichkeiten, die Zahl der Beschäftigten oder mögliche Auswirkungen auf laufende Aufträge und Geschäftspartner enthält die gerichtliche Bekanntmachung keine Angaben.

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