Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor betrügerischen Aktivitäten im Zusammenhang mit der angeblichen Bayshore Kapitalverwaltung GmbH. In WhatsApp-Gruppen mit Namen wie „VIP-Kundenbetreuung Nr. (…)“ oder „Aktienclub Nr. (…)“ werden Verbraucherinnen und Verbraucher derzeit dazu verleitet, über die Apps „BayGo“ und „BayGoPro“ Finanzprodukte zu handeln. Nach Einschätzung der Aufsichtsbehörde handelt es sich um einen klaren Fall von Identitätsmissbrauch – die echten Unternehmen, insbesondere das in den USA ansässige Bayshore Global Management, haben mit diesen Aktivitäten nichts zu tun.
Verdacht auf unerlaubte Finanzgeschäfte
Nach den bisherigen Erkenntnissen besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne jede Erlaubnis Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Angebote unterbreiten. Damit verstoßen sie gegen die gesetzlichen Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG).
Die BaFin weist darauf hin, dass in Deutschland nur lizenzierte Anbieter derartige Dienstleistungen anbieten dürfen. Ein Eintrag in der Unternehmensdatenbank der BaFin ermöglicht Anlegern, schnell zu prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich zugelassen ist.
So läuft die Betrugsmasche ab
Laut BaFin und früheren Fällen ähnlicher Struktur folgt die Täuschung einem typischen Muster:
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Lockangebote über soziale Medien:
Betrüger werben mit kostenlosen Aktienempfehlungen oder Schulungen zu Finanzthemen. In den Anzeigen wird oft mit bekannten Expertennamen oder angeblichen Partnerschaften mit Finanzinstituten gearbeitet. -
Kontakt über WhatsApp-Gruppen:
Interessierte Anleger werden aufgefordert, über WhatsApp einer Gruppe beizutreten. Dort teilt ein angeblicher „Finanzexperte“ – meist unterstützt von einer „Assistentin“ – sein Wissen zu Börsenstrategien und Investments. -
Vertrauensaufbau und Manipulation:
Über Wochen hinweg versuchen die Initiatoren, Vertrauen aufzubauen. Dann wird ein „innovatives Anlagesystem“ oder ein eigener Krypto-Token vorgestellt, mit dem angeblich hohe Gewinne möglich seien. -
Spiele, Aktionen und psychologischer Druck:
Mitglieder sollen an Check-ins und Gewinnspielen teilnehmen, um Kryptowährungen oder Sachpreise zu gewinnen. Gleichzeitig wird der Druck erhöht, weiter zu investieren – angeblich, um den Zugang zu exklusiven Handelsprogrammen zu sichern. -
Einzahlungen über Auslandskonten oder Kryptowährungen:
Anleger zahlen über ausländische Konten oder Kryptotransaktionen ein. Kleine Testauszahlungen werden anfangs ermöglicht, um Vertrauen zu schaffen – später bleiben größere Beträge jedoch blockiert oder verschwinden vollständig. -
Flucht und Spurverwischung:
Sobald Beschwerden auftreten, wechseln die Betrüger häufig ihre Webseiten und Kontaktadressen, um Ermittlungen zu erschweren.
Warnung der BaFin: Keine Einzahlungen tätigen
Die BaFin rät allen Verbraucherinnen und Verbrauchern dringend, keine Zahlungen über die genannten Kanäle vorzunehmen und keine persönlichen Daten an die Betreiber weiterzugeben.
Wer bereits Geld investiert hat, sollte umgehend die eigene Bank oder Kryptobörse informieren, Anzeige bei der Polizei erstatten und rechtlichen Rat einholen.
Hintergrund
Die Veröffentlichung der Warnung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) und § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Diese Vorschriften verpflichten die Finanzaufsicht, die Öffentlichkeit über unerlaubte Finanzgeschäfte und mögliche Betrugsfälle zu informieren.
Fazit:
Die vermeintliche „Bayshore Kapitalverwaltung GmbH“ ist nicht von der BaFin zugelassen. Die Nutzung der Apps „BayGo“ und „BayGoPro“ sowie die Teilnahme an WhatsApp-Gruppen, die sich auf dieses Unternehmen berufen, sind mit hohem Betrugsrisiko verbunden. Anleger sollten größte Vorsicht walten lassen und stets die Seriosität eines Anbieters über die BaFin-Unternehmensdatenbank prüfen, bevor sie investieren.