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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei PEAK Services GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3605 IN 3521/25

Im Rahmen eines Insolvenzantrags hat das Amtsgericht Charlottenburg am 25. September 2025 um 16:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der PEAK Services GmbH, mit Sitz in der Lietzenburger Straße 93–95 in 10719 Berlin, angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 199253 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Felix Brandts vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Joachim Heitsch, Berliner Straße 117, 10713 Berlin, bestellt. Die Maßnahme dient dem Schutz der verbliebenen Vermögenswerte des Unternehmens und soll einer weiteren wirtschaftlichen Verschlechterung entgegenwirken.

Ab sofort sind sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig. Auch Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin wurden untersagt, laufende Vollstreckungen sind ausgesetzt – mit Ausnahme solcher, die unbewegliche Gegenstände betreffen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und Außenstände der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Darüber hinaus wurde ihm die Befugnis erteilt, Sonderkonten zur Verwaltung der Gelder zu eröffnen und über diese zu verfügen. Die Kreditinstitute, bei denen die PEAK Services GmbH Konten unterhält, sind zur vollständigen Auskunftserteilung gegenüber dem Insolvenzverwalter verpflichtet.

Auch Drittschuldner – also Kunden und Vertragspartner mit offenen Forderungen – wurden ausdrücklich darauf hingewiesen, ab sofort ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, um Rechtsnachteile zu vermeiden.

Die PEAK Services GmbH ist verpflichtet, uneingeschränkten Zugang zu ihren Geschäftsräumen, Unterlagen und Vermögensverhältnissen zu gewähren. Der Insolvenzverwalter ist autorisiert, sämtliche geschäftlichen Einrichtungen zu betreten und Einblick in Bücher, Verträge und Dokumente zu nehmen.

Ziel der vorläufigen Maßnahme ist es, die wirtschaftliche Substanz der Gesellschaft zu sichern und eine fundierte Entscheidung über die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens vorzubereiten. Über die Fortführung, Sanierung oder mögliche Zerschlagung des Unternehmens wird im weiteren Verlauf entschieden.

Amtsgericht Charlottenburg – 25.09.2025

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