Dark Mode Light Mode

Insolvenzverfahren gegen die ALAN Immobilien GmbH eröffnet – Vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 26. September 2025 unter dem Aktenzeichen 67b IN 244/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der ALAN Immobilien GmbH angeordnet. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 177150 eingetragen ist und seinen Sitz an der Caffamacherreihe 5 in 20355 Hamburg hat, war bislang im Geschäftszweig Immobilienerwerb, -vermietung, -verwaltung und -veräußerung tätig. Gesetzlich vertreten wurde die Gesellschaft durch ihren Geschäftsführer, Herrn Matthias Müller.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner, Kanzleisitz Valentinskamp 24, 20354 Hamburg. Mit diesem Beschluss wurden zugleich weitreichende Beschränkungen der Verfügungsmacht der Schuldnerin über ihr Vermögen angeordnet. Künftige Rechtsgeschäfte und Verfügungen über Vermögenswerte der Gesellschaft sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Darüber hinaus untersagte das Gericht sämtlichen Schuldnern der ALAN Immobilien GmbH, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen ist ausschließlich der vorläufige Insolvenzverwalter befugt, Bankguthaben, offene Forderungen sowie eingehende Gelder einzuziehen und entgegenzunehmen. Damit wird sichergestellt, dass alle finanziellen Mittel unter gerichtlicher Aufsicht und im Sinne der Gläubiger gesichert bleiben.

Ebenfalls angeordnet wurde die Einstellung laufender Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin. Neue Vollstreckungen, einstweilige Verfügungen oder Arrestmaßnahmen sind unzulässig, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Ziel ist es, den Gläubigerschutz zu gewährleisten und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft zu ermöglichen.

Mit dieser Entscheidung hat das Amtsgericht Hamburg die Weichen für das weitere Insolvenzverfahren gestellt. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung der ALAN Immobilien GmbH unter Aufsicht des Insolvenzverwalters möglich ist oder ob es zur endgültigen Abwicklung des Unternehmens kommt.

Amtsgericht Hamburg, Beschluss vom 26.09.2025 – Aktenzeichen: 67b IN 244/25

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Ehemaliger chinesischer Landwirtschaftsminister wegen Korruption zum Tode verurteilt

Next Post

Schweiz stimmt knapp für elektronische Identität – Bund übernimmt Verantwortung für E-ID