Aktenzeichen: 43 IN 893/25
Amtsgericht Bielefeld – Insolvenzgericht
Am 25. September 2025 um 12:10 Uhr hat das Amtsgericht Bielefeld die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Solon Buch-Service GmbH, mit Sitz in der Ella-Barowsky-Str. 11-12, 10829 Berlin, angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 37837 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Stein, wohnhaft in Werl.
Die Solon Buch-Service GmbH betreibt ein spezialisiertes Buchhandelsunternehmen mit dem Fokus auf den Vertrieb juristischer Fachliteratur und zugehörigen Serviceleistungen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Otto-Brenner-Straße 186, 33604 Bielefeld, bestellt.
Der Beschluss enthält einen Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO. Demnach sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögenswerte nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Darüber hinaus wurde den Drittschuldnern – insbesondere Kunden und Vertragspartnern – verboten, Zahlungen direkt an die Solon Buch-Service GmbH zu leisten. Stattdessen sind Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
Weiterhin untersagte das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, soweit diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungen wurden bis auf Weiteres eingestellt.
Amtsgericht Bielefeld – 25.09.2025