Aktenzeichen: 3615 IN 6573/25
Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 26. September 2025 um 13:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der recom ART GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Blücherstraße 22, 10961 Berlin, angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRA 54134 eingetragen. Die Gesellschaft wird vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die recom Art Verwaltungsgesellschaft mbH, diese wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Scholl.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Knut Rebholz, Emser Straße 9, 10719 Berlin, bestellt. Ziel der Maßnahme ist es, eine nachteilige Veränderung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag zu verhindern.
Ab dem Zeitpunkt der Anordnung dürfen Verfügungen über Vermögenswerte der recom ART GmbH & Co. KG nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Dies betrifft auch das Einziehen von Außenständen und die Verfügung über Bankguthaben. Gleichzeitig wurde jegliche Zwangsvollstreckung, mit Ausnahme solcher in unbewegliche Sachen, untersagt. Bereits eingeleitete Maßnahmen sind bis auf Weiteres eingestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde darüber hinaus ermächtigt, Sonderkonten im Namen der Schuldnerin oder in eigenem Namen einzurichten und über diese zu verfügen. Alle Kreditinstitute der Gesellschaft sind verpflichtet, dem Verwalter vollständige Auskunft zu erteilen.
Auch die Drittschuldner der recom ART GmbH & Co. KG – also Kunden und Vertragspartner mit bestehenden Verbindlichkeiten – wurden ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zur Absicherung und Überprüfung der wirtschaftlichen Lage erhält der vorläufige Insolvenzverwalter Zugang zu den Geschäftsräumen und ist befugt, umfassende Nachforschungen durchzuführen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, alle erforderlichen Unterlagen herauszugeben und vollständige Auskünfte zu erteilen.
Mit dieser Maßnahme verfolgt das Gericht das Ziel, die Insolvenzmasse zu schützen und eine tragfähige Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu schaffen.
Amtsgericht Charlottenburg – 26.09.2025