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Vorläufige Insolvenzverwaltung über SBT Energie GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 203 IN 1797/25
Amtsgericht Chemnitz – Insolvenzgericht

Am 25. September 2025 um 13:28 Uhr hat das Amtsgericht Chemnitz die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der SBT Energie GmbH, Obermarkt 13, 04720 Döbeln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 34891, angeordnet. Die Gesellschaft wird vertreten durch den Geschäftsführer Sylvester Bryan Tschendel.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Katrin Hahn, Dresdner Straße 86, 09130 Chemnitz (www.insares.de), bestellt.

Die Anordnung umfasst einen allgemeinen Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO. Das bedeutet:
Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin rechtswirksam.

Zudem wurde den Drittschuldnern (z. B. Kunden oder Vertragspartnern) untersagt, weiterhin an die SBT Energie GmbH zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich die Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin vorliegt. Zahlungen dürfen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin erfolgen.

Der vollständige Beschluss liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Chemnitz bereit.

Amtsgericht Chemnitz – 25.09.2025

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