Unter dem Aktenzeichen 67g IN 191/25 hat das Amtsgericht Hamburg am 7. Juli 2025 um 18:25 Uhr im laufenden Insolvenzeröffnungsverfahren die Anordnung zur vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der nhb next GmbH & Co. KG getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Susannenstraße 29, 20357 Hamburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 119780 eingetragen. Sie wird vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die nhb next administration GmbH (HRB 139642), vertreten durch die Geschäftsführer Matthias Rewig und Michael Werner Vitzthum.
Mit dieser Entscheidung trägt das Gericht dem Ziel Rechnung, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine nachteilige Veränderung ihrer finanziellen Lage bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu verhindern. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Thilo Streck bestellt, dessen Kanzlei am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg ansässig ist.
Die Anordnung bedeutet, dass die nhb next GmbH & Co. KG ab sofort keine Verfügungen über ihr Vermögen ohne die ausdrückliche Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters mehr vornehmen darf. Damit soll sichergestellt werden, dass keine unkontrollierten Vermögensabflüsse stattfinden und die Gläubigerinteressen gewahrt bleiben.
Darüber hinaus wurde den Drittschuldnern der Gesellschaft ausdrücklich untersagt, noch Zahlungen direkt an die nhb next GmbH & Co. KG zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, alle Bankguthaben und sonstigen Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Auf diese Weise werden sämtliche Zahlungsströme unter die Kontrolle der Insolvenzverwaltung gestellt.
Gleichzeitig hat das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft untersagt, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt, um die Insolvenzmasse vor weiteren Zugriffen zu schützen.
Mit diesem Beschluss schafft das Amtsgericht Hamburg die rechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Sicherung der Vermögenswerte der nhb next GmbH & Co. KG und legt damit die Basis für eine faire und geregelte Fortführung des Insolvenzverfahrens.
67g IN 191/25
Amtsgericht Hamburg, 7. Juli 2025