Unter dem Aktenzeichen 3603 IN 4641/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 7. Juli 2025 um 15:00 Uhr im laufenden Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Wasserstoffleitung Thierbach-Böhlen GmbH weitreichende Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Reichsstraße 5, 04552 Borna, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 42526 eingetragen und wird von Geschäftsführer Hanno Balzer vertreten.
Mit diesem Beschluss soll verhindert werden, dass es bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage des Unternehmens kommt. Die Wasserstoffleitung Thierbach-Böhlen GmbH ist ein Infrastrukturprojekt von erheblicher Bedeutung, das sich auf den Aufbau und Betrieb von Wasserstoffleitungsnetzen konzentriert – eine Branche, die als Schlüssel zur Energiewende gilt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Gordon Geiser bestellt, dessen Kanzlei ihren Sitz in der Budapester Straße 35, 10787 Berlin hat. Er übernimmt ab sofort die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu überwachen, zu sichern und den aktuellen Stand zu prüfen.
Von nun an darf die Wasserstoffleitung Thierbach-Böhlen GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Um die Insolvenzmasse zu schützen, wurde der Gesellschaft untersagt, über ihre Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Diese Befugnisse liegen nun vollständig beim vorläufigen Insolvenzverwalter, der ermächtigt wurde, Bankguthaben einzuziehen, Forderungen zu verwalten und ein gesondertes Sonderkonto einzurichten.
Darüber hinaus dürfen Gläubiger keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen – ausgenommen sind unbewegliche Vermögensgegenstände. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt. Ebenso dürfen Drittschuldner keine Zahlungen mehr an die Gesellschaft leisten, sondern müssen ihre Leistungen direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbringen.
Der Beschluss berechtigt Dr. Geiser außerdem, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Gesellschaft zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und alle zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse erforderlichen Nachforschungen anzustellen. Zudem wurde er beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund nach der Rechtsform vorliegt und ob Chancen für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
Mit diesen Maßnahmen schafft das Amtsgericht Charlottenburg die Grundlage, um die Interessen der Gläubiger zu wahren und zugleich die Option offen zu halten, dieses zukunftsträchtige Infrastrukturunternehmen unter geordneten Bedingungen fortzuführen oder neu aufzustellen.
3603 IN 4641/25
Amtsgericht Charlottenburg, 7. Juli 2025